Drahtlose Geräte: BNetzA verbietet Millionen störende und unsichere Geräte
Viele Geräte, die im deutschen Handel vor allem online gekauft werden können, haben bei einer drahtlosen Schnittstelle eine zu hohe Sendeleistung, nutzen unzulässige Frequenzen oder Ähnliches und sind deshalb in Deutschland nicht zugelassen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat unter anderem deshalb im vergangenen Jahr "den Verkauf von über 10 Millionen Produkten im Online-Handel" verboten, wie die Behörde mitteilt(öffnet im neuen Fenster).
Die Bundesnetzagentur setzt dafür auf eine stichprobenartige Überwachung des Online-Handels unter anderem durch anonyme Testkäufe. "Nur so können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Darüber hinaus wird in der Mitteilung vor zu vielen unsicheren Produkten gewarnt, die meist in Ostasien produziert werden und eben über den Online-Handel leicht in den deutschen Markt gelangen könnten. Insbesondere bei Produkten mit niedrigen Preisen sollten Verbraucher vorsichtig agieren.
Vielzahl verschiedener Drahtlosgeräte bemängelt
Die von der Behörde an den Geräten bemängelten Einzelheiten sind unterschiedlich gravierend. Diese "reichen von fehlenden Kennzeichnungen und Produktinformationen bis hin zu unzulässigen Frequenznutzungen oder zu hohen Sendeleistungen". Zu den bemängelten Geräten gehörten im vergangenen Jahr laut Behörde "4,14 Millionen Bluetooth-Lautsprecher, 2,42 Millionen Smartwatches sowie 508.200 Mobilfunkgeräte und knapp 123.000 ferngesteuerte Drohnen".
Einen Schwerpunkt setzte die Behörde laut Mitteilung auf drahtlose Kopfhörer, die die Frequenzbereiche des Polizeifunks oder des Rettungsdienstfunks stören könnten. Diese Geräte können teilweise auch den Mobilfunk beeinträchtigen, wie ein Vortrag auf dem vergangenen 35C3(öffnet im neuen Fenster) dargestellt hat. Die BNetzA hat demnach rund 2,5 Millionen Stück dieser Kopfhörer vom Markt genommen.
Weitere rund 1,6 Millionen Produkte seien mit Vertriebsverboten oder Korrekturmaßnahmen belegt worden. Dabei handelt es sich um auffällige Geräte, die die Behörde im Einzelhandel geprüft habe. Außerdem verweist die Kontrollbehörde auf die eigene Zusammenarbeit mit dem Zoll. Bei 87 Prozent der vom Zoll als auffällig gemeldeten Sendungen erteilte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr keine Freigabe für die enthaltenen Produkte.
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