Dortmund: Nutzung von Google-Diensten an einer von 7 Schulen verboten

Ein Gymnasium in Dortmund darf die Lernplattform Google Education nach Datenschutzbedenken nicht mehr nutzen. Das hatte die Bezirksregierung Arnsberg im August entschieden. Allerdings dürfen mehrere andere Schulen in Dortmund Googles Lernplattform weiter nutzen, als wäre nichts geschehen.
Das Gymnasium an der Schweizer Allee (Gadsa) in Dortmund hatte im vergangenen Jahr mit Beginn der Coronapandemie die Lernplattform Google Education eingeführt und konnte so den Distanzunterricht bewältigen. Bei dem Dienst handelt es sich letztlich um eine für Schulen angepasste Version der cloudbasierten Office-Umgebung von Google, dem Google Workspace (früher G Suite). Technisch seien Schüler, Lehrkräfte und Elternvertreter weitgehend zufrieden mit der Plattform gewesen. Allerdings gab es auch Eltern, die Datenschutzbedenken äußerten.
Beschwerde vor dem Petitionsausschuss NRW
Ein Elternteil wandte sich an den Petitionsausschuss des Landtages in Nordrhein-Westfalen. Dieser teilte die Datenschutzbedenken und setzte sich mit der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg in Verbindung. "In Dortmund gab es Bedenken einzelner Eltern hinsichtlich der Einhaltung der DSGVO bei der Benutzung der G-Suite von Google, so dass die Bezirksregierung Arnsberg anlassbezogen beraten hat," sagte Christoph Söbbeler, Leiter der Pressestelle der Bezirksregierung, der Lokalzeitung Ruhrnachrichten (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) .
"Dabei hat sich die Bezirksregierung Arnsberg an den Datenschutzbedenken des Petitionsausschusses orientiert, wobei diese Position von den behördlich bestellten Beauftragten für den schulischen Datenschutz geteilt wurde," betonte Söbbeler. Die Nutzung von Googles Lernplattform wurde am Gymnasium an der Schweizer Allee untersagt.
Mehrere Schulen in Dortmund setzen weiterhin Google Education ein
Laut den Ruhrnachrichten arbeiten in Dortmund allerdings mindestens sieben weiterführende Schulen mit dem Dienst von Google. Eine konkrete Zahl konnte Söbbeler auf Nachfrage von Golem.de nicht nennen, da eine zentrale Erfassung der Verwendung der unterschiedlichen Lernplattformen nicht erfolge. Die Schulen entschieden eigenständig.
Für die anderen Schulen gilt die Entscheidung demnach nicht: "Die Bezirksregierung hat damit schulfachlich und juristisch auf diese kontroverse Einzelfallsituation am Gymnasium Schweizer Allee in Dortmund reagiert. Daher ist augenblicklich keine Weisung gegenüber anderen Schulen beabsichtigt," erklärte Söbbeler Golem.de.
Das wundert unter anderem den Medienpädagogen Daniel Schlep aus Dortmund(öffnet im neuen Fenster) : "Das ist doch völlig unlogisch. Für mich ist das ein Präzedenzfall. Wir haben schließlich eine Datenschutzgrundverordnung." Plattformen wie Google Education seien in Politik, Verwaltung und Schule nicht benutzbar. "Das wissen die Leute auch, aber keiner greift so richtig durch."
Eine ähnliche Diskussion wurde bereits um Microsoft 365 an Schulen geführt, auch hier gab es massive Datenschutzbedenken. Der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, Stefan Brink, hatte daraufhin ein dreimonatiges Pilotprojekt des Kultusministeriums begleitet und untersucht, ob die für Schulen angepasste Variante von Microsofts Cloud-Dienst die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt. Sie tut es nicht. In seinem Fazit spricht Brink von einem inakzeptablen Risiko .
Dabei stellen etliche Länder selbst Lernplattformen bereit. Das gelte auch für Nordrhein-Westfalen, betonte Söbbeler: "Den Schulen steht mit der Lernplattform des Landes "Logineo" auf jeden Fall eine datenschutzkonforme Plattform zur Verfügung."



