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Doppelt verloren: Aldi Nord und Edeka müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen

Zwei weitere Supermarktketten haben vor Gericht verloren. Aldi Nord und Edeka wollten ausgediente Elektrogeräte nicht gratis zurücknehmen.
/ Ingo Pakalski
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Aldi Nord und Edeka müssen alte Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen. (Bild: Deutsche Umwelthilfe (DUH))
Aldi Nord und Edeka müssen alte Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen. Bild: Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Aldi Nord sowie Edeka haben vor Gericht verloren und müssen sich an das vor mehr als drei Jahren novellierte Elektrogesetz halten. Beide Supermarktketten wollten die kostenlose Annahme ausgedienter Elektrokleingeräte verweigern. Daraufhin klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und hat in beiden Fällen Erfolg gehabt.

Im Fall von Aldi Nord wurde am Landgericht Verden verhandelt und die Richter verlangen, dass das Unternehmen ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen muss (Az: 9 O 25/25). Zum gleichen Urteil kommt das Landgericht Würzburg bei einem Edeka-Verbrauchermarkt (Az. 2 HK O 1330/25). Beide Urteile wurden durch die DUH(öffnet im neuen Fenster) öffentlich gemacht, die Urteile liegen bisher noch nicht in schriftlicher Form vor.

Bereits im Frühjahr 2025 verlor Lidl gegen die DUH vor Gericht : Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass ausgemusterte Elektrokleingeräte von der Supermarktkette unentgeltlich zurückgenommen werden müssen. Bei Testrückgaben des DUH erklärten Lidl-Beschäftigte, eine Rückgabe von Ladegeräten und Kopfhörern sei nur bei einem Neukauf möglich. Dieses Verhalten untersagte das Landgericht (Az. 9 U 1090/24).

DUH bemängelt Behördenversagen

"Seit mehr als drei Jahren sind Supermärkte gesetzlich zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet und immer noch müssen wir mit Klagen dafür sorgen, dass sich Händler wie Aldi Nord und Edeka an Recht und Ordnung halten" , kommentierte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH die aktuellen Urteile.

"Supermärkte verdienen mit dem Verkauf von Elektrogeräten viel Geld, weshalb sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen sollten. Supermärkte und Drogerien müssen endlich offensiv über die Rücknahme von Altgeräten informieren und diese beispielsweise mit brandschutzsicheren Sammelbehältern zurücknehmen" , fordert Metz.

Weitere Tests der DUH geplant

Die DUH wolle weiterhin mit eigenen Tests "Verstöße aufdecken und rechtlich dagegen vorgehen" . Metz wirft den Überwachungsbehörden der Länder vor, "ihre Arbeit nicht" zu tun – es werde "viel zu wenig kontrolliert" . Laut Metz sei es wenig überraschend, dass Deutschland lediglich "eine Sammelquote ausgedienter Elektrogeräte von nur 29,5 Prozent" erreiche. Der gesetzlich vorgeschriebene Anteil betrage 65 Prozent.

Im Sommer 2025 berichtete die DUH von eigenen Tests, bei denen Elektrokleingeräte bei Supermärkten zurückgegeben werden sollten , was immer wieder abgelehnt wurde. Darauf wurden Klagen gegen Unternehmen der Edeka-Gruppe, Aldi-Nord, Netto Marken-Discount und Müller-Drogeriemarkt eingereicht.


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