Donald Trump: Zollvereinbarung zwischen EU und USA wirksam

Das im Juli 2025 zwischen der EU und den USA vereinbarte Zollabkommen ist in Kraft getreten. Das geht aus einem Eintrag des US-Handelsministeriums im Bundesregister vom 25. September 2025 hervor. Dem 38-seitigen Dokument(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zufolge treten die generellen Zölle in Höhe von 15 Prozent für Autos und Autoteile rückwirkend zum 1. August 2025 in Kraft.
Der EU-Kommission zufolge entlastet dies die Autoimporteure um 500 bis 600 Millionen Euro. Das sagte EU-Handelskommissar Maros Sefcovic nach Angaben der Nachrichtenagentur AP(öffnet im neuen Fenster) bei einem Treffen mit südostasiatischen Handelsministern in Malaysia. In den Monaten zuvor lagen die Importzölle für Autos und Autoteile bei 27,5 Prozent.
VDA fordert weitere Verhandlungen
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bezeichnete die Senkung als "wichtigen Schritt" . Allerdings monierte VDA-Präsidentin Hildegard Müller: "Auch die nun geltenden US-Zölle in Höhe von 15 Prozent für Pkw und Teile und 25 Prozent für Nutzfahrzeuge sind weiterhin eine spürbare Herausforderung für die deutsche Automobilwirtschaft. Hinzu kommen die Belastungen durch die zusätzlichen Zölle auf eine Reihe von Stahl- und Aluminiumprodukten."
Die EU müsse sich daher "weiter für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den transatlantischen Handel einsetzen" , forderte Müller. Zudem sei wichtig, "den Abschluss von Freihandelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften mit möglichst vielen Regionen der Welt mit größerem Tempo, mehr Entschlossenheit und Pragmatismus voranzutreiben" .
Zahlreiche Ausnahmen für Pharma und Flugzeuge
Das Dokument des US-Handelsministeriums enthält zahlreiche Ausnahmen für Produkte der Pharma- und Flugzeugbranche, auf die die US-Wirtschaft angewiesen ist. Ebenfalls ausgenommen sind Produkte wie Kiwis, Kapern, Paprika, Safran, Kork und zahlreiche Metalle sowie Edelsteine.
US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatten sich Ende Juli 2025 in Schottland auf die Grundzüge der Vereinbarung verständigt . Viele Details waren anschließend offen geblieben.
Am 21. August 2025 veröffentlichen beide Seiten schließlich ein gemeinsames Statement über das "Rahmenabkommen über einen gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel" . Zugeständnisse bei der EU-Digitalgesetzgebung wie dem Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) oder dem Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) sieht das Rahmenabkommen nicht vor.



