Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Dobrindt: Strengere Vorschriften für Drohnen- und Modellflugzeug-Flüge

Das Bundeskabinett hat neue Richtlinien für den Flug von unbemannten Fluggeräten beschlossen, die Unfälle verhindern sollen. Auch kleine Drohnen müssen künftig ein Schild mit Namen und Anschrift des Piloten tragen, außerhalb von Modellflugplätzen darf nicht höher als 100 Meter geflogen werden.
/ Tobias Költzsch und dpa
19 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Drohnen und Modellflugzeuge sollen unter anderem nicht mehr höher als 100 Meter fliegen dürfen. (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)
Drohnen und Modellflugzeuge sollen unter anderem nicht mehr höher als 100 Meter fliegen dürfen. Bild: Tobias Költzsch/Golem.de

Um Unfälle mit Drohnen zu vermeiden, sollen für die unbemannten Fluggeräte in Deutschland künftig strengere Vorschriften gelten. Das Bundeskabinett beschloss am 18. Januar 2017 eine Verordnung(öffnet im neuen Fenster), die unter anderem eine Kennzeichnung der Drohne oder des Flugzeugs vorschreibt. Dies gilt bereits für Fluggeräte ab einem Gewicht von 250 Gramm.

Nachweis über Flugkenntnisse ab 2 Kilogramm

Wer Fluggeräte ab einem Gewicht von 2 Kilogramm fliegen möchte, muss zudem einen Nachweis über Flugkenntnisse vorweisen können. Dieser wird von vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stellen ausgegeben. Als generelle maximale Flughöhe sind 100 Meter vorgesehen, außer auf speziellen Modellflugplätzen. Flüge in der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken werden verboten; im Falle von Grundstücken gilt das ebenfalls schon für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm.

Wer Drohnen oder Modellflugzeuge mit einem Gewicht von über 5 Kilogramm fliegen möchte, braucht eine Aufstiegserlaubnis. Wer generell die Grenze von 100 Metern übersteigen will, muss künftig eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Generell dürfen unbemannte Fluggeräte nur in Sichtreichweite geflogen werden.

Bundesrat muss noch zustimmen

"Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre", erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Bundesrat muss der Verordnung allerdings noch zustimmen.

Schätzungen zufolge sind am deutschen Himmel schon mehr als 400.000 Drohnen unterwegs – Tendenz stark steigend. Immer häufiger kommen sie Flugzeugen und Hubschraubern in die Quere. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen – fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sprach von einem "wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit". Für Anwender gibt es ein Merkblatt(öffnet im neuen Fenster), auf dem alle neuen Regeln vermerkt sind.


Relevante Themen