Dobrindt: Rechtsrahmen für autonome Autos im September

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die rechtlichen Voraussetzungen für autonom fahrende Autos spätestens im September 2015 regeln. Dann findet die Internationale Automobilausstellung statt.

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Autonome Autos sollen bald auch in Deutschland fahren dürfen.
Autonome Autos sollen bald auch in Deutschland fahren dürfen. (Bild: Open Automotive Alliance)

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will laut einem Bericht der Zeitung Welt am Sonntag bis zum Herbst die ersten rechtlichen Herausforderungen für selbstfahrende Autos klären.

"Bis zur Internationalen Automobilausstellung im September werden wir erste Eckpunkte vorlegen, mit denen wir dem automatisierten Fahren in Deutschland weitere Dynamik verleihen", sagte der CSU-Politiker. Der Einführung von selbstfahrenden Autos stehen seiner Meinung nach Haftungs- und Genehmigungsprobleme im Wege.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen sollen Teststrecken für autonom fahrende Autos entstehen, damit die deutsche Automobilindustrie nicht ins Ausland ausweichen muss. In den USA und in Schweden gibt es schon seit einiger Zeit für Autohersteller die Möglichkeit, im öffentlichen Straßenverkehr Autos zu testen, die sich selbst im Verkehr orientieren können. In Bayern soll das Pilotprojekt Digitales Testfeld Autobahn noch in diesem Jahr beginnen. Zunächst sollen Fahrzeuge mit Assistenzsystemen den Fahrer nur unterstützen, während sich später auch Autos ohne Fahrereingriff allein im Verkehr orientieren sollen.

Deutschland sei an das Wiener Übereinkommen für den Straßenverkehr gebunden, das Autofahren ohne Fahrer bislang nicht zulasse, sagte Dobrindt. Der internationale Vertrag, der bislang in weiten Teilen der Welt verhinderte, dass es autonom fahrende Autos im Straßenverkehr gibt, wurde nach Information der Welt aber ergänzt. Nun müsse bei den Vereinten Nationen die Konvention förmlich angepasst werden. Dann seien Systeme, mit denen ein Pkw autonom fahre, zulässig, wenn sie jederzeit vom Fahrer gestoppt werden könnten.

Das Übereinkommen aus dem Jahr 1968 führt bislang in Artikel 8 an, dass ein Fahrzeugführer jederzeit sein Fahrzeug beherrschen müsse.

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