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Do-Not-Track: EU-Kommission stärk Microsoft den Rücken

Microsoft will Do-Not-Track beim Internet Explorer 10 als Standardeinstellung setzen. Das W3C lehnt das entschieden ab und besteht darauf, dass der Nutzer die Einstellung selbst vornimmt. Nun mischt sich die Europäische Kommission ein und wirbt dafür, Microsofts Weg im Standard zu erlauben.
/ Jens Ihlenfeld
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Mit dem Do-Not-Track-Header sollen Internetnutzer über eine Einstellung im Browser Websites anzeigen können, dass sie nicht getrackt werden wollen. Dabei setzt das World Wide Web Consortium (W3C) ganz ausdrücklich auf Freiwilligkeit, denn nur dann ist es für Websitebetreiber attraktiv, den Standard zu unterstützen und den Wunsch des Nutzers zu berücksichtigen, so die Argumentation. Daher hat sich die entsprechende Arbeitsgruppe im W3C ausdrücklich gegen Microsofts Entscheidung ausgesprochen, Do-Not-Track im Internet Explorer 10 zur Standardeinstellung zu machen, so dass der Browser den Header ohne Zutun des Nutzers sendet.

Das W3C sieht dadurch die Bedeutung des Ansatzes gefährdet, da nicht mehr sichergestellt ist, dass hinter dem Header wirklich der Wunsch des Nutzers steckt. Geht es nach der zuständigen W3C-Arbeitsgruppe, soll kein Header gesendet werden, ohne dass der Nutzer dies veranlasst. Nur wenn sich der Nutzer für oder gegen Tracking entscheidet, soll dies mit dem entsprechenden Header signalisiert werden.

Nun meldet sich die Europäische Kommission zu Wort(öffnet im neuen Fenster) und wirbt beim W3C dafür, eine Voreinstellung im Standard nicht auszuschließen. Unabhängig davon sollte der Standard vorsehen, dass Nutzer bei der ersten Nutzung des Browsers vor die Wahl gestellt und auf die Tragweite ihrer Entscheidung hingewiesen werden, verbunden mit der Möglichkeit, die Standardeinstellung zu ändern.

Dabei ist zu bedenken: Der Header selbst unterbindet keinerlei Tracking, er signalisiert nur den Wunsch des Nutzers. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Websitebetreibers und aller anderen Unternehmen, deren Inhalte gegebenenfalls in einer Website eingebunden sind, ob sie sich an den Wunsch des Nutzers halten. Wer also gegen den Wunsch des Nutzers ein Nutzerprofil aus dessen Surfverhalten erstellen will, wird nicht daran gehindert. Die Einzigen, die eine solche Voreinstellung trifft, sind die, die den Header als Wunsch des Nutzers interpretieren und diesem freiwillig Folge leisten.


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