DMCA: Mehr Freiheit für Autohacker
Mehr Freiheit für Autohacker: In den USA wurden neue Ausnahmeregelungen für den Digital Millennium Copyright Act veröffentlicht. Sicherheitsforscher dürfen jetzt unter bestimmten Voraussetzungen den Quellcode von Autos testen. Bis die Regelungen in Kraft treten, dauert es aber noch ein bisschen.
Autohacker haben bislang vor allem in den USA in einer rechtlichen Grauzone operiert. Denn der Quellcode der Softwaresteuerung in den Autos gilt als Betriebsgeheimnis, eine Manipulation des Codes und die Umgehung von Sicherungsmechanismen war nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) untersagt. An diesem Dienstag wurden in den USA neue DMCA-Ausnahmen publiziert, die Autohacking unter bestimmten Voraussetzungen erlauben.
Etwa alle 36 Monate holen die Bibliothek des US-Kongresses und das US-Copryright-Office Empfehlungen für neue DMCA-Ausnahmeregelungen ein. Die Electronic Frontier Foundation (EFF), Public Knowledge und weitere Bürgerrechtsgruppen hatten Vorschläge eingereicht, mit denen die Tätigkeit gutwilliger Sicherheitsforscher legalisiert werden soll. Denn schon die Umgehung von Kopierschutzmechanismen und Verschlüsselungsverfahren, eine notwendige Voraussetzung, um die Sicherheit der Autos zu prüfen, steht derzeit unter Strafe.
Lange Übergangsfristen
Die neuen Regelungen sollen jetzt für Forscher gelten, die "in gutem Willen der Sicherheitsforschung" handeln und ermöglichen "gesetzeskonforme Modifikationen". Legale Forschung wird definiert als "der Zugang zu einem Computerprogramm, der nur zu dem Zweck erfolgt, die Sicherheit in gutem Willen zu testen und Sicherheitslücken zu finden, wenn diese Tätigkeit in einer kontrollierten Umgebung erfolgt, um Schaden von Individuen oder der Öffentlichkeit abzuwenden." Nach Angaben der US-Regierung gelten die Regelungen für "private Pkw, Dienstwagen und mechanische landwirtschaftliche Fahrzeuge."
Bis die Autohacker jetzt richtig loslegen können, wird aber noch einige Zeit vergehen. Denn die neue Regelung sieht eine einjährige Übergangsfrist vor. Vertreter von EFF und Public Knowledge begrüßten die Neuregelung bei Arstechnica - zeigten sich jedoch enttäuscht von der langen Übergangsperiode.
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