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DMA: Tiktok verliert Klage gegen Gatekeeper-Status

Der chinesische Konzern Bytedance muss in der EU die strengen Vorgaben des DMA einhalten. Der Videodienst Tiktok sei ein wichtiger Zugang für Nutzer, heißt es.
/ Friedhelm Greis , dpa
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Die Plattform Tiktok gilt in der EU weiterhin als Gatekeeper. (Bild: Jaque Silva/Sopa Images/Reuters)
Die Plattform Tiktok gilt in der EU weiterhin als Gatekeeper. Bild: Jaque Silva/Sopa Images/Reuters

Der Tiktok-Betreiber Bytedance hat vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen am 17. Juli 2024 eine Klage des chinesischen Unternehmens gegen seine Einstufung als sogenannter Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) ab.

Die EU-Kommission habe Bytedance und die Tochterfirma zu Recht als einflussreiche Plattform eingestuft, die speziellen EU-Vorgaben unterliegen müsse, hieß es laut Pressemitteilung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) zur Begründung. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Seit Anfang März 2024 müssen sich Unternehmen an die Vorgaben des DMA halten (g+). Bei Verstoß drohen empfindliche Strafen. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und neuen Konkurrenten bessere Chancen ermöglichen. Der DMA soll die Marktmacht der sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Darunter sind etwa die US-Konzerne Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Gericht: Wichtiges Zugangstor für Nutzer

Das EU-Gericht wies vor allem das Argument von Bytedance zurück, dass der globale Marktwert des Unternehmens hauptsächlich auf dessen Tätigkeiten in China zurückzuführen sei und keinen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe. Tiktok sei ein wichtiges Zugangstor für Nutzer, teilte das Gericht mit.

Bytedance brachte außerdem vor, dass das Unternehmen ein neuer Marktteilnehmer sei und Facebooks Meta oder Googles Mutterkonzern Alphabet ihm mit Konkurrenzprodukten schnell die Position streitig gemacht hätten. Dem folgten die Richter nicht: Bytedance sei es gelungen, die Nutzerzahl auf Tiktok "sehr schnell und exponentiell" zu steigern und innerhalb kurzer Zeit - gemessen an der Nutzerzahl in der EU - eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram zu erreichen. Vor allem jüngere Menschen nutzen Tiktok teils intensiv.

Mehrere Unternehmen, darunter auch Zalando, kündigten zuvor bereits an, gegen das Gesetz vorzugehen. Die Klage von Bytedance ist eine der ersten, die vor dem EU-Gericht verhandelt wurde.


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