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DMA: Hinweis auf weitere Chat-Apps in Whatsapp

Die Auswirkungen des Digital Markets Act zeigt sich erstmals in Whatsapp : In der jüngsten Version findet sich eine Übersichtsseite für weitere Chat-Apps.
/ Tobias Költzsch
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In Whatsapp für Android findet sich eine Integration weiterer Chat-Apps. (Bild: KIRILL KUDRYAVTSEV/AFP via Getty Images)
In Whatsapp für Android findet sich eine Integration weiterer Chat-Apps. Bild: KIRILL KUDRYAVTSEV/AFP via Getty Images

In der Version 2.23.19.8 von Whatsapp für Android findet sich ein Hinweis darauf, dass Metas Chat-App eine Verbindung zu den Anwendungen anderer Anbieter bekommt. WABetainfo(öffnet im neuen Fenster) hat die offenbar noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Einstellungsseite entdeckt.

Die Einstellung ist auf Englisch mit "Third-party chats" betitelt und soll in Zukunft offenbar die verbundenen anderen Chat-Apps anzeigen. Im Rahmen des DMA (Digtal Marktes Act) ist Meta verpflichtet, Whatsapp für andere Chat-Dienste zu öffnen. Meta wurde von der EU-Kommission samt Whatsapp zu einem sogenannten Gatekeeper ernannt.

Als Gatekeeper bezeichnet die EU im Rahmen des DMA Unternehmen und Dienste, die eine marktbestimmende wirtschaftliche Position haben. Durch die Regeln des DMA soll die Marktposition für andere Unternehmen und der Wettbewerb erleichtert werden.

Meta hat sechs Monate Zeit, die DMA-Regeln umzusetzen

Die Übersicht anderer Chat-Apps funktioniert aktuell noch nicht, Nutzer können sie nicht ohne weiteres aufrufen. Es ist nicht bekannt, wann Whatsapp mit der Integration anderer Anbieter fertig sein wird. Die Regeln des DMA geben Meta sechs Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.

Unklar ist, wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Whatsapp bei Kommunikation mit den Apps anderer Anbieter gewährleistet werden soll. WABetainfo zufolge soll die Verschlüsselung gewährleistet bleiben, nähere technische Details dazu gibt es aber noch nicht.

Unternehmen fallen unter die Regeln des DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro vorweisen. Zudem müssen sie einen zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.


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