DMA: EU will Meta und Apple nicht so hart wie möglich bestrafen

Die EU-Kommission sehe wohl davon ab, Apple und Meta in den laufenden DMA-Verfahren (Digital Markets Act) mit den möglichen Höchststrafzahlungen zu belegen. Das berichtet die Financial Times(öffnet im neuen Fenster) (FT) unter Berufung auf Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind.
Unter den Regeln des DMA sind Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des globalen Umsatzes möglich. Apple erzielte 2024 weltweit einen Umsatz von 391 Milliarden US-Dollar, bei Meta waren es 164,5 Milliarden US-Dollar. Entsprechend wären die möglichen Höchststrafen durchaus schmerzhaft.
Den Quellen zufolge sollen beide Unternehmen Strafen erhalten, die aber weit unter den maximal möglichen liegen. Grund dafür ist, dass die EU es sich offenbar nicht noch weiter mit der US-Regierung verscherzen will: Die Strafen sollen nicht zu hoch sein, um eine Eskalation im Handelsstreit mit Donald Trump zu vermeiden. Trump hatte davor gewarnt , Zölle gegen US-amerikanische Tech-Unternehmen zu verhängen.
EU könnte auf Zusammenarbeit statt hohen Strafen setzen
Außerdem sei das Regelwerk noch relativ neu und könne vor Gericht angefochten werden, erklärten die Quellen. Die EU-Kommission versuche, die Regeln des DMA durch Zusammenarbeit mit den Tech-Unternehmen durchzusetzen, anstatt nur auf Strafen zu setzen, so die FT.
Die Strafen sollen Anfang April 2025 verkündet werden. Apple muss zahlen, weil Entwickler aktuell noch nicht ausreichend Möglichkeiten haben, die Nutzer ihrer Apps zu Angeboten außerhalb des App Stores zu leiten. Die Untersuchung bezüglich der Browserauswahl soll hingegen ohne Folgen für Apple geschlossen werden.
Meta erwartet den Quellen zufolge eine Strafe dafür, dass Nutzer seiner Apps entweder Daten-Tracking zustimmen oder ein Abo bezahlen müssen, um die Anwendungen werbefrei verwenden zu können.



