DMA: Auch Google nimmt Gebühren für externe App-Angebote

Im Rahmen des DMA führt Google neue Gebühren für App-Angebote ein, die sich außerhalb des Play Stores befinden. Die Gebühren gelten für mindestens zwei Jahre.

Artikel veröffentlicht am ,
Android-Apps können auf externe Angebote verweisen.
Android-Apps können auf externe Angebote verweisen. (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)

Google hat auf einer Hilfeseite Details zum sogenannten Programm für externe Angebote bekanntgegeben. Das Programm erwähnte Google im Rahmen der Ankündigung zu seinen neuen Richtlinien, die der DMA (Digital Market Act) der EU erfordert. Details sollten zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden – dieser Zeitpunkt ist jetzt.

Die Regelung betrifft Entwickler, die von ihren im Play Store angebotenen Apps direkt auf eine externe Webseite mit Angeboten weiterleiten, die die jeweilige App betreffen. Google zufolge werden die neuen Gebühren eingeführt, um den Regelungen des DMA zu entsprechen – sie gelten entsprechend nur im Gebiet der EEA (European Economics Area), also in den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Googles Erklärungen zufolge fallen zwei verschiedene Gebühren bei externen Angeboten an, die ein Ersatz für die im Play Store anfallenden Zahlungen sein sollen. Die Gebühren sollen "den Wert, den Android und Play bringen" reflektieren, erklärt Google. Gemeint sind damit die Funktionen, die über den Play Store vertriebene Apps mit sich bringen – etwa automatische Updates, Jugendschutzeinstellungen und Schutz vor Betrug.

Mindestens zweijähriger Gebührenzeitraum

Bei Abschluss einer externen Transaktion fällt zunächst die sogenannte Initial Acquisition Fee an. Diese liegt bei sich selbstständig erneuernden Abonnements bei 5 Prozent, bei allen weiteren Transaktionen bei 10 Prozent. Die zweite Gebühr nennt Google Ongoing Services Fee, sie liegt bei 7 Prozent für sich selbstständig erneuernde Abos und bei 17 Prozent für alle anderen Transaktionen.

Die Gebühren fallen in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach dem Erwerb der App an. Nach diesem Zeitraum können Entwickler mit Einverständnis der jeweiligen Nutzer das Programm verlassen. Das Einverständnis der Nutzer ist notwendig, weil nach Aufkündigung die Play-Dienste wie automatische Updates wegfallen.

Entwickler innerhalb der EEA müssen zwingend am Programm für externe Angebote teilnehmen, um auf kostenpflichtige Angebote verweisen zu dürfen. Dafür müssen sie unter anderem als Unternehmen registriert sein, was für manche Entwickler ein Hinderungsgrund sein könnte.

Google folgt Apple argumentativ

Google folgt mit seiner Argumentation, dass die Gebühren den Wert widerspiegeln, den der eigene App-Store bietet, Apple mit deren DMA-Regeln. Apple führte ebenfalls eine Gebühr für extern verfügbare Apps ein, die Apple zufolge wegen des technischen Aufwands für die Entwicklung fällig ist.

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marvin_42 09. Mär 2024 / Themenstart

... was die Erfinder der Cookiewarnung da Mal wieder abgeliefert haben. Nur noch getoppt...

Avalanche 07. Mär 2024 / Themenstart

Die Gegenleistung ist, dass man es dadurch darf.

SilkBot 07. Mär 2024 / Themenstart

Das scheint am Thema vorbei zu gehen. Die eigene Meinung zu InApp-Käufen an sich ist hier...

Trockenobst 07. Mär 2024 / Themenstart

Google nimmt jetzt 7% für wiederkehrende Abbos. Das zeigt ja deutlich dass die 30% die...

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