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DJI: Flugverbotszonen in Drohnensoftware lassen sich ausschalten

Die App zur Steuerung von DJI-Drohnen arbeitet mit GPS-kontrollierten Flugverbotszonen, in die Quadcopter nicht einfliegen können. Die neue Version erlaubt ein Übergehen dieser Regeln.
/ Andreas Donath
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DJI Phantom 3 Professional (Bild: Martin Wolf/Golem.de)
DJI Phantom 3 Professional Bild: Martin Wolf/Golem.de

Die DJI-Steuerungsapp für die kleinen Quadcopter des chinesischen Unternehmens hat laut einem Bericht der britischen BBC(öffnet im neuen Fenster) eine Funktion erhalten, mit der von Entwicklern eingebaute Flugverbotszonen ausgeschaltet werden können. Die Geofencing-Funktion erhielt die App erstmals 2013. Sie verhindert, dass Drohnenpiloten ihre Fluggeräte in die Nähe von Flughäfen oder andere Zonen mit Flugverboten steuern können.

DJI Phantom 4 – Test
DJI Phantom 4 – Test (01:48)

Mit einem Opt-Out(öffnet im neuen Fenster) sollen Piloten nun in der Lage sein, einige dieser Restriktionen zu umgehen. DJI registriert diese Versuche allerdings. Die Nutzer müssen sich mit Namen und E-Mail-Adresse in der App anmelden.

Gedacht ist die Funktion für Anwender, die in den betroffenen Gebieten fliegen dürfen, etwa um Inspektionsarbeiten aus der Luft vorzunehmen. Auf dem Bildschirm müssen die Nutzer angeben, dass sie dazu berechtigt seien und ihre Kontodaten bestätigen. Auch eine Kreditkartennummer oder die Rufnummer eines Mobiltelefons muss hinterlegt werden. Verifiziert werden könne die Erlaubnis von DJI jedoch nicht, sagte ein Sprecher des Unternehmens der BBC. Im Falle eines Missbrauchs könne der Verantwortliche jedoch leichter ausgemacht werden.

DJI Phantom III – Test
DJI Phantom III – Test (02:03)

Die Override-Funktion funktioniere jedoch nicht überall. Über Gefängnissen, Atomkraftwerken und dem innersten Bereich von Flughäfen bleibe die Flugverbotszone immer aktiv.

Wegen der vielen Zwischenfälle mit Flugzeugen hat die US-Regierung Ende 2015 eine Registrierungspflicht für Drohnen eingeführt. Die Fluggeräte erhalten ein Kennzeichen. Die Bundesregierung will ebenfalls eine Registrierungspflicht durchsetzen.

Hierzulande gab es schon mehrfach Beinahekollisionen zwischen Flugzeugen und Coptern. Eine solche Begegnung könne durchaus gefährlich werden, sagte der Pilot und professionelle Drohnennutzer Jan Evers kürzlich Golem.de. Er hatte selbst schon eine Begegnung mit einer Drohne in 600 Metern Höhe.


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