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DIN/VDE-Norm V 0126-95: Schuko-Stecker offiziell für Balkonkraftwerke zugelassen

Das Deutsche Institut für Normung hat eine Norm für Balkonkraftwerke veröffentlicht. Demnach sind Schukostecker für den Anschluss zugelassen.
/ Michael Linden
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An einer Wohnung installiertes Balkonkraftwerk (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
An einer Wohnung installiertes Balkonkraftwerk Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Mit der Veröffentlichung der DIN/VDE-Produktnorm liegt erstmals eine verbindliche Definition vor, unter welchen Bedingungen Solarmodule über herkömmliche Schuko-Stecker am Hausnetz betrieben werden dürfen. Die Norm sei über mehrere Jahre unter Beteiligung von Fachleuten des Bundesverbandes Solarwirtschaft entstanden, teilte der Verband mit(öffnet im neuen Fenster) .

Die Regelung beschreibt technische Anforderungen, die Balkonkraftwerke erfüllen müssen. Anders als größere Photovoltaikanlagen sind diese Geräte auf eine Nutzung durch Privatpersonen ohne Fachkenntnisse ausgelegt. Die begrenzte Leistung soll Risiken für die Hausinstallation minimieren.

Leistungsgrenzen für vereinfachten Betrieb

Nach der DIN/VDE-Norm gelten die Erleichterungen für Anlagen mit bis zu 960 Watt Modulleistung und einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Ausgangsleistung. Dies entspricht typischerweise ein bis zwei Standardsolarmodulen mit jeweils rund 400 Watt.

Bei höheren Leistungen bleibt eine Installation durch Elektrofachbetriebe erforderlich. Ab 2.000 Watt Modulleistung müssen Betreiber ihre Anlage beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Diese Regelung besteht unverändert fort.

Carsten Körnig vom BSW-Solar bezeichnet die Norm als Schritt zur Rechtssicherheit(öffnet im neuen Fenster) . Für Hersteller, Händler und Käufer entstehe mehr Klarheit. Besonders Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern hätten damit eine Möglichkeit zur Stromerzeugung.

Registrierung von mehr als einer Million Geräten

Die Bundesnetzagentur verzeichnet derzeit etwa 1,15 Millionen gemeldete Steckersolargeräte. Die kumulierte Leistung dieser Anlagen liegt bei rund 1,14 Gigawattpeak. Das Marktsegment wuchs in den vergangenen Jahren stark – durch sehr viel günstigere Angebote, aber auch durch steigende Strompreise.

Zunehmend werden Steckersolargeräte mit kleinen Akkus kombiniert. Die neue DIN/VDE-Norm umfasst jedoch ausschließlich die Solargeräte selbst. Für steckbare Batteriesysteme soll ein Arbeitskreis des DKE/VDE eine separate Produktnorm entwickeln.

Balkonkraftwerk mit Speicher bleibt anmeldepflichtig

Bei der Kombination mit Speichern ist normalerweise eine Elektrofachkraft für die Installation eines Stromsensors nötig. Während Steckersolargeräte nur im Marktstammdatenregister eingetragen werden müssen, erfordern Batteriespeicher zusätzlich eine Anmeldung beim Netzbetreiber, teilte der Bundesverband Solarwirtschaft mit.

Eine geplante Überarbeitung der Netzanschlussnorm VDE AR-N 4105 soll diese Anmeldepflicht für Kleinstspeicher voraussichtlich im kommenden Jahr aufheben. Einzelne Netzbetreiber verzichten laut Verband bereits jetzt auf diese Anforderung, Namen nannte der Bundesverband Solarwirtschaft jedoch nicht.


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