DIN-Norm für Trenching: Bauindustrie soll Blockadehaltung zu Trenching aufgeben
Mit der am 28. Juli offiziell veröffentlichten DIN-Norm für alternative Verlege-Methoden soll der Glasfaserausbau einfacher werden. "Im Sinne eines schnellen Glasfaserausbaus erwarten wir, dass die Kommunen die neue Norm jetzt umsetzen. Zudem erwarten wir auch, dass Teile der Bauindustrie ihre bisherige Blockadehaltung gegenüber diesen Verlege-Methoden aufgeben" , sagte Sven Knapp von der Breko-Geschäftsleitung (Bundesverband Breitbandkommunikation)(öffnet im neuen Fenster) . Das Inkrafttreten der DIN 18220 für Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren sei ein wichtiger Meilenstein für noch mehr Tempo beim Glasfaserausbau.
Die Norm legt Standards für alternative Verlege-Techniken im Glasfaserausbau fest und schaffe damit Rechtssicherheit. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, erklärte(öffnet im neuen Fenster) : "Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass sich die Kommunen, durch die DIN-Norm abgesichert, alternativen Verlege-Techniken gegenüber offen zeigen und gemeinsam mit den ausbauenden Unternehmen, die für den in jedem Einzelfall am besten geeignete Ausbauweise auswählen."
Vor allem aber gehe der Ausbau so deutlich schneller, die Belastung der Anwohner verringere sich und die Umwelt wird durch minimalinvasive und damit umweltverträglichere Technologien deutlich geschont.
ANGA-Geschäftsführerin Andrea Huber erklärte(öffnet im neuen Fenster) : "Jetzt sind die Kommunen gefragt, diese Möglichkeit der minimalinvasiven Techniken zum Einsatz kommen zu lassen." Die Glasfaserverlegung mit diesen Methoden sei bis zu fünfmal schneller als beim herkömmlichen Tiefbau. "Mit den Mitgliedsunternehmen Deutsche Glasfaser, Vodafone und Telekom hat ANGA seit 2020 in der DIN-Expertengruppe an der Erstellung engagiert mitgewirkt" , erklärte Huber.
Was legt die Trenching-DIN-Norm fest?
Die DIN solle neben der Beschreibung verschiedener Verfahren für die Herstellung der Schlitze und Leitungsgräben in unterschiedlicher Tiefe die Legung der TK-Infrastruktur und die anschließende Verfüllung und Wiederherstellung der Straße zum Inhalt haben.
Der Verband kleiner und mittelständischer Kabelnetzbetreiber FRK (Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation) nahm hier als einzige Branchenorganisation eine kritische Haltung ein und erklärte im August 2021, dass Kommunen die Haftung für Schäden an getrenchter Glasfaser tragen müssten, wenn diese bei Arbeiten an darunterliegender Versorgungsinfrastruktur beschädigt würde. Deshalb sei der Einsatz von Trenching ohne ausreichende Garantien durch den Netzbetreiber mit einem hohen Risiko behaftet.
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