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Massive Diskriminierung

Insbesondere für ältere Passagiere, die kein Smartphone nutzen, aber auch für Menschen mit (Seh-)Behinderung, die solche Geräte gar nicht nutzen können, stellt der Digitalzwang der irischen Airline eine massive Diskriminierung dar. Auf die daher vielfach von Verbraucherschützern und in den Medien geäußerte Kritik reagiert die Billigfluggesellschaft unwirsch und ausweichend: So könnten Menschen ohne Smartphone ja einen Freund oder Familienmitglieder bitten, die Bordkarte in die App herunterzuladen.

Airline-Chef Michael O'Leary erklärte in einem Interview mit der irischen Tageszeitung The Irish Examiner dreist, es sei ein "Mythos" , dass ältere Menschen nicht auf neue Technologien umsteigen könnten, denn selbst seine 86 Jahre alte Mutter nutze die Ryanair-App(öffnet im neuen Fenster) .

Über die Art und Weise, wie Ryanair mit Fluggästen mit Behinderung umzugehen gedenkt, die ein Smartphone nicht nutzen können, reagiert die Fluggesellschaft ebenfalls ausweichend: So wurde auf eine entsprechende Presseanfrage von Golem lediglich auf die Aussagen des Airline-Chefs im Interview des Irish Examiner vom 25. September 2025 verwiesen. In diesem Interview werden Menschen mit Behinderung jedoch gar nicht thematisiert.

Auch in den Pressemitteilungen der Fluggesellschaft kommen sie nicht vor. Golem kontaktierte deshalb erneut die Presseabteilung von Ryanair und erbat Auskunft zum Umgang der Fluggesellschaft ab dem 12. November mit Passagieren mit Behinderung, die kein Smartphone verwenden können. Auf diese weitere Anfrage antwortete der irische Billigflieger nicht mehr.

Das erweckt den Eindruck, Menschen mit Behinderung, die kein Smartphone oder Tablet nutzen können, seien in dem von Profitgier geprägten Geschäftsmodell von Ryanair als Kunden unerwünscht. Schließlich werden sie gar nicht erst mit einem bedürfnisorientiert angepassten Angebot berücksichtigt.

Widerstand formiert sich

Doch es formiert sich bereits Widerstand gegen den Digitalzwang. Die belgische Konsumentenvereinigung Testaankoop nannte die Entscheidung zur Einführung der digitalen Bordkarte bei Ryanair bereits eine "diskriminierende Praxis" . Es kann davon ausgegangen werden, dass auch in anderen Ländern Europas Verbraucherschutzorganisationen gegen Ryanair vorgehen werden.

Dabei wird zu überprüfen sein, inwiefern die Billigairline mit diesem Geschäftsgebaren gegen zahlreiche Inklusionsgesetze in unterschiedlichen Ländern und gegen Grundrechte verstößt. Ob Ryanair die digitale Bordkarte in dieser Form wird beibehalten können, werden also wohl wieder die Gerichte entscheiden müssen.

IMHO ist der Kommentar von Golem. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach).


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