Digitalisierung: Krankschreibung per Videosprechstunde wird möglich
Ärzte dürfen künftig auch per Videosprechstunde krankschreiben. Voraussetzung dafür ist, dass Versicherte in der behandelnden Arztpraxis bekannt sind und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium am 16. Juli 2020 in Berlin mitteilte(öffnet im neuen Fenster) .
Ein Anspruch auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Coronapandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte. Im Rahmen der immer noch angebrachten Schutzmaßnahmen scheint es aber sinnvoll, nicht zwingend notwendige Besuche in Arztpraxen zu vermeiden.
Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.
Persönliche Untersuchung soll Standard bleiben
"Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt" , sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. "Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen."
Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Bereits seit Längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran.
Unabhängig von der aktuellen Erleichterung stieg in der Corona-Krise die Akzeptanz von Videosprechstunden. Laut einer im Juli 2020 veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom(öffnet im neuen Fenster) können sich jetzt 45 Prozent der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Im Mai waren es 39 Prozent, im Mai vergangenen Jahres erst 30 Prozent. Tatsächlich schon eine Videosprechstunde genutzt haben demnach nun 13 Prozent – im Mai waren es 8 Prozent, vor einem Jahr 5 Prozent. Aus Gründen des Infektionsschutzes gehören seit Beginn der Coronakrise Videokonferenzen und -besprechungen für mehr Menschen als früher in verschiedenen Bereichen des Lebens zum Alltag.
Laut der Umfrage nahmen Patienten Videosprechstunden nun zu 97 Prozent bei einem schon bekannten Arzt wahr – die anderen wandten sich über Online-Plattformen an unbekannte Mediziner. Offen sind viele Bundesbürger demnach auch für Gesundheits-Apps, die bald unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten zu haben sein sollen: 59 Prozent können sich eine Nutzung «auf jeden Fall» oder «eher» vorstellen. Nach einem Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden – zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker.
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