Digitalisierung: Bundestag verabschiedet Gesetz zu Online-Gerichtsverfahren
Der Bundestag hat ein umfangreiches Vorhaben zur Modernisierung der Zivilgerichtsbarkeit (PDF-Dokument)(öffnet im neuen Fenster) auf den Weg gebracht. Herzstück ist ein neues Onlineverfahren, das zunächst in ausgewählten Bundesländern erprobt werden und es ermöglichen soll, Klagen digital einzureichen. Damit sollen Verfahren insgesamt einfacher, schneller und für alle Beteiligten leichter zugänglich werden.
Das Projekt richtet sich vor allem an Fälle mit geringeren Streitwerten. Nutzer sollen ihre Ansprüche künftig über ein barrierefreies und übersichtlich gestaltetes System geltend machen können, das sie Schritt für Schritt durch den Vorgang führt. Gleichzeitig soll die Justiz durch strukturierte Eingaben und technische Hilfsmittel entlastet werden, so dass Abläufe effizienter gestaltet werden können.
Erprobt wird das Verfahren zunächst bei Klagen vor Amtsgerichten, in denen es um Geldforderungen von bis zu 5.000 Euro geht. Diese Grenze entspricht dem gesetzlichen Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte und passt sich automatisch an, falls der Betrag künftig geändert wird. Um die neuen Abläufe umzusetzen, wird die Zivilprozessordnung gezielt für digitale Elemente geöffnet – etwa für Verfahren ohne mündliche Verhandlung oder die Durchführung per Videokonferenz.
Teilnehmende Gerichte ungewiss
Welche Bundesländer am Onlineverfahren teilnehmen, ist weiterhin offen. Zwar deuteten frühere Projektunterlagen darauf hin, dass neun Bundesländer mit Pilotgerichten eingebunden sein könnten, doch eine offiziell bestätigte Liste wurde bislang nicht veröffentlicht. In aktuellen Mitteilungen des Bundesjustizministeriums(öffnet im neuen Fenster) ist lediglich allgemein von "pilotierenden Ländern und Gerichten" die Rede, ohne eine namentliche Benennung.
Fest steht jedoch, dass die konkrete Umsetzung in der Verantwortung der Länder liegt: Sie bestimmen per Rechtsverordnung, welche Amtsgerichte teilnehmen, zu welchem Zeitpunkt das Verfahren startet und ob Zuständigkeiten gebündelt werden.
Finanzierung und zusätzliche Gesetzesänderungen
Parallel dazu entsteht eine Kommunikationsplattform, über die der gesamte Austausch zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten laufen soll. Sie wird in ein gemeinsames Justizportal von Bund und Ländern eingebettet und muss laut dem verabschiedeten Gesetzentwurf (PDF-Dokument)(öffnet im neuen Fenster) barrierefrei, datensparsam und leicht verständlich gestaltet sein. Eine vom Bundesministerium der Justiz zur Verfügung gestellte Referenzimplementierung dient den Ländern als technische Grundlage.
Ein weiterer Gesetzentwurf (PDF-Dokument)(öffnet im neuen Fenster) sieht zudem vor, die verbindliche Einführung der elektronischen Akte auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Eigentlich sollte die E-Akte bereits zum 1. Januar 2026 verbindlich sein, doch wegen des Risikos verbleibender Digitalisierungslücken sollen Gerichte in Ausnahmefällen noch bis Ende 2026 Akten in Papierform anlegen dürfen.
Finanziert wird das gesamte Vorhaben über gestaffelte Haushaltsmittel: 2024 standen für das Onlineverfahren rund 2,66 Millionen Euro sowie etwa 2,84 Millionen Euro für die digitale Rechtsantragstelle bereit. 2025 steigen die Mittel auf 3,6 Millionen Euro für das Onlineverfahren und rund 3,2 Millionen Euro für die Rechtsantragstelle.
Für 2026 sind anschließend 2,4 Millionen Euro für das Onlineverfahren und erneut etwa 3,2 Millionen Euro für die Rechtsantragstelle vorgesehen. Zusätzlich sollen rund 2 Millionen Euro aus der Digitalisierungsinitiative der Justiz in die Entwicklung und Bereitstellung der neuen Kommunikationsplattform fließen.



