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Digitalisierung: Bundestag ebnet Weg für gemeinsame Verwaltungsplattform

Der Bundestag hat den NOOTS-Staatsvertrag verabschiedet – und schafft damit die Basis für den digitalen Datenaustausch zwischen Behörden.
/ Przemyslaw Szymanski , dpa
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Der Bundestag gibt grünes Licht für den Noots-Staatsvertrag. (Bild: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images)
Der Bundestag gibt grünes Licht für den Noots-Staatsvertrag. Bild: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images

Um den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu modernisieren, hat der Bundestag den Weg für eine einheitliche digitale Infrastruktur freigemacht(öffnet im neuen Fenster) . Die Abgeordneten billigten am späten Abend des 16. Oktober 2025 den sogenannten Noots-Staatsvertrag, der das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist.

Ziel des nationalen Once-only-Technical-Systems (NOOTS) ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten künftig nur einmal angeben müssen. Die Verwaltungen können diese Informationen dann digital und rechtssicher austauschen – das sogenannte Once-only-Prinzip.

Bereits 2022 hatte der IT-Planungsrat beschlossen, eine gemeinsame technische Grundlage für den sicheren Datenaustausch zwischen Behörden zu schaffen. In Arbeitsgruppen wurden daraufhin rechtliche und organisatorische Modelle vorbereitet. Im Dezember 2023 einigten sich Bund und Länder schließlich auf das Konzept des Nationalen Once-only-Technical-Systems (NOOTS).

Die formelle Unterzeichnung erfolgte am 12. Dezember 2024 durch den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Der Staatsvertrag war notwendig, um die föderalen Zuständigkeiten zu klären und eine gemeinsame rechtliche Grundlage für den Datenaustausch zu schaffen – ohne dafür das Grundgesetz ändern zu müssen.

Umsetzung und Zuständigkeiten

Das neue System soll zunächst bei Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) eingesetzt werden. Die Gesamtsteuerung liegt beim IT-Planungsrat, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern koordiniert. Für den technischen Betrieb und den Schutz der Daten ist das Bundesverwaltungsamt verantwortlich.

Es muss gewährleisten, dass Informationen nur für zulässige Zwecke genutzt und über gesicherte Kanäle übermittelt werden. Dabei gelten weiterhin die bestehenden Datenschutz- und Fachgesetze, die bei Bedarf angepasst werden können, damit der Datenaustausch zwischen Behörden rechtssicher funktioniert. Finanziert wird NOOTS bis 2026 über die Föderale IT-Kooperation (FITKO), ab 2027 tragen Bund und Länder die Kosten dauerhaft gemeinsam.

Die nationale Zusammenarbeit ist allerdings nur der erste Schritt. Als Nächstes soll Noots auch auf europäischer Ebene vernetzt werden: Es wird Teil des European Once-only-Technical-Systems (EU-OOTS), das im Rahmen der EU-Verordnung über das Single Digital Gateway entsteht. Damit könnten künftig auch Nachweise und Dokumente grenzüberschreitend digital zwischen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Zwischen Zustimmung und Skepsis

Die Digitalwirtschaft begrüßte das Vorhaben. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst erklärte(öffnet im neuen Fenster) im Vorfeld der Abstimmung: "Heute kann der Bundestag der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland einen echten Schub geben. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag rückt eine proaktive, bürgernahe Verwaltung mit einem echten Once-only-Prinzip in Greifweite." Der Verband betonte zudem, dass verknüpfte digitale Register Bearbeitungsfehler reduzieren, Kosten sparen und verhindern, dass Daten mehrfach eingegeben werden müssen.

Gleichzeitig gibt es auch kritische Stimmen. Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Mario Martini (Universität der Bundeswehr München) warnt vor einer zu starken Zentralisierung, die mit der föderalen Kompetenzordnung kollidieren könnte. Auch Wirtschaftsverbände wie der DMB mahnen(öffnet im neuen Fenster) , fehlende Standards, unklare Zuständigkeiten und mangelnder politischer Wille könnten die Umsetzung erheblich verzögern.


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