Digitalisierte Verwaltung: Gesetz für Bürgeridentifikationsnummer verkündet

Mit dem Ziel, die öffentliche Verwaltung zu digitalisieren, hat die Bundesregierung das Registermodernisierungsgesetz verkündet. Dieses sieht vor, jeden Bürger mit einer Identifikationsnummer auszustatten, um Verwaltungsdaten digital zuordnen zu können. Trotz juristischer und datenschutzrechtlicher Bedenken kommt dazu künftig die Steuer-ID zum Einsatz.
Laut offizieller Ankündigung(öffnet im neuen Fenster) des Bundesinnenministeriums bietet die veränderungsfeste Nummer die nötigen Voraussetzungen, um Verwaltungsdaten " sicher und datenschutzkonform " den richtigen Personen zuzuordnen. Ein geplantes, sogenanntes Datenschutzcockpit soll Bürgern zu jeder Zeit und von jedem Internetzugang Auskunft über den Austausch ID-bezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen geben.
Die Einführung der Bürgeridentifikationsnummer bildet demnach eine wichtige Grundlage für die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mit diesem Gesetz hatten sich Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, bis zum Jahr 2022 exakt 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Die ID soll nach Angaben des Bundesinnenministeriums außerdem die Qualität der Registerdaten erhöhen und statistische Auswertungen vereinfachen. Künftige Zensusrunden etwa könnten rund eine Milliarde Euro weniger kosten.
Datenschützer und Juristen äußern Bedenken
Im Januar 2021 hatte der Bundestag das Registermodernisierungsgesetz beschlossen . Die Zustimmung durch den Bundesrat folgte am 5. März 2021, obwohl Datenschützer und Juristen schwere Bedenken geäußert hatten. Laut eines Rechtsgutachtens(öffnet im neuen Fenster) der Friedrich-Naumann-Stiftung besteht ein ernstzunehmendes Risiko dafür, dass die geplanten Schutzmechanismen für die gespeicherten Daten umgangen werden und die persönlichen Informationen missbraucht werden könnten.
Zudem sei die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Lebens- und Verwaltungsbereichen verfassungsrechtlich bedenklich, hieß es. Der Staat habe dadurch theoretisch die Möglichkeit, die Persönlichkeiten seiner Bürger zu katalogisieren und Profile anzulegen.
Ähnliche Kritik äußern auch die Datenschützer von Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) , die Profilbildung und staatliche Überwachung als Folge des neuen Gesetzes fürchten. Das Bundesinnenministerium beantwortet auf seiner Website(öffnet im neuen Fenster) die wichtigsten Fragen zur Bürgeridentifikationsnummer und versichert dort mehrfach, dass Sorgen um Datenschutz und mögliche Überwachung unbegründet seien.



