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Digitaler Nachlass:
Ich bin dann mal weg

Viele Menschen regeln vor ihrem Tod höchstens das physische Erbe – das digitale kann für die Erben zur Belastung werden. Wir erklären, wie man richtig vorsorgt.
/ Erik Bärwaldt
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Seit sich wesentliche Teile des menschlichen Lebens in das Internet verlagern, entsteht auch im Todesfall ein digitaler Nachlass. (Bild: Carolyn Booth auf Pixabay)
Seit sich wesentliche Teile des menschlichen Lebens in das Internet verlagern, entsteht auch im Todesfall ein digitaler Nachlass. Bild: Carolyn Booth auf Pixabay

Vor wenigen Monaten stellten Uhrenliebhaber und Uhrmacher überrascht fest, dass das weltweit größte Uhrwerksarchiv aus dem Internet verschwunden ist. Der Grund: Der Betreiber hatte vor seinem Tod diesen technikhistorisch einmaligen Nachlass nicht erbrechtlich geregelt. Die überforderten Behörden ließen aus Unkenntnis Fristen verstreichen, so dass der Hoster der Website die Datenbestände des Uhrwerksarchivs bereits unwiderruflich gelöscht hatte, als der Nachlasspfleger tätig wurde.

Obgleich fast jeder Mensch heutzutage verschiedenste Onlinedienste nutzt, setzt sich das Bewusstsein dafür, dass auch der digitale Bereich des Lebens Teil der Erbmasse ist und auf den Todesfall vorbereitet werden sollte, nur schleppend durch. Für die Erben bedeutet das oft eine zusätzliche Belastung in der Trauerzeit. Wir erklären, was zu beachten ist – und das kann gerade für Vielnutzer von Onlinediensten einiges sein.

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