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Digitaler grüner Pass: Der Freifahrtschein für den Sommer

Mit einem digitalen grünen Pass sollen Impfungen, negative Tests und überstandene Corona-Infektionen nachgewiesen werden.
/ Friedhelm Greis
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Einen solchen Pass wie in Israel soll es auch in der EU geben. (Bild: Jack Guez/AFP via Getty Images))
Einen solchen Pass wie in Israel soll es auch in der EU geben. Bild: Jack Guez/AFP via Getty Images)

Die EU-Kommission will mit einem "digitalen grünen Pass" das grenzüberschreitende Reisen in der Coronavirus-Pandemie ermöglichen. Das Zertifikat solle Impfungen, negative Tests und überstandene Corona-Infektionen nachweisen können, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit(öffnet im neuen Fenster). Das Dokument soll auch in Papierform ausgestellt werden können, was aber nicht vorgeschrieben ist. Ein QR-Code soll Sicherheit und Authentizität des Nachweises garantieren.

Die EU-Kommission will für das Zertifikat einen eigenen rechtlichen Rahmen mithilfe einer Verordnung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) schaffen. Darin heißt es in Artikel 3: "Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zertifikate enthalten einen interoperablen Strichcode, der die Überprüfung der Echtheit, Gültigkeit und Integrität des Zertifikats ermöglicht." Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Zertifikate zu Impfungen, Tests und Genesungen den betroffenen Personen zur Verfügung zu stellen.

Die Staaten müssen untereinander nur solche Impfungen anerkennen, die mit den von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoffen erfolgt sind. Die Anerkennung anderer Impfstoffe ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Die Verordnung macht keine Vorgaben zu weiteren Berechtigungen für geimpfte Personen, was beispielsweise den Besuch von Restaurants oder kulturellen Veranstaltungen betrifft. Es geht ausschließlich um das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Regelungen mit Drittstaaten sind nicht davon betroffen. Allerdings können auch Familienangehörige von EU-Bürgern davon profitieren.

Gateway für die Überprüfung

Die EU-Kommission will demnach ein Gateway bereitstellen, damit die 27 EU-Mitgliedstaaten untereinander die Daten austauschen können. Personenbezogene Daten sollen darüber jedoch nicht ausgetauscht werden. Die eigentlichen Daten sollen auf den Endgeräten der Nutzer gespeichert werden. Werden beispielsweise bei einer Grenzkontrolle die personenbezogenen Daten der Reisenden ausgelesen, dürfen diese nicht gespeichert werden.

Nach Informationen aus Kreisen der EU-Kommission wird davon ausgegangen, dass die Verordnung noch vor den Sommerferien Ende Juni in Kraft tritt. EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten müssen dem Gesetz noch zustimmen. Bis dahin geimpfte Personen sollen nachträglich die Möglichkeit erhalten, sich die erforderlichen Zertifikate ausstellen zu lassen.

In Deutschland sollen die Unternehmen IBM und Ubirch den digitalen Impfnachweis entwickeln. Dazu haben die beiden Firmen Anfang März den Zuschlag der Bundesregierung erhalten.

Nachtrag vom 17. März 2021, 16:48 Uhr

Zu den zulässigen Tests gehören PCR-Tests und Antigen-Tests (Schnelltests). Selbst vorgenommene Tests werden jedoch nicht akzeptiert. "Zertifikate sollten von den Gesundheitsbehörden ausgestellt werden, die jedoch keine Kontrolle über Tests haben, die beispielsweise zu Hause durchgeführt werden, und die daher keine verlässlichen Zertifikate dafür ausstellen können,"heißt es in den FAQ der Kommission(öffnet im neuen Fenster).

Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate hänge von wissenschaftlichen Erkenntnissen ab und werde von den Prüfstellen gemäß ihren innerstaatlichen Vorschriften festgelegt. Ein Genesungszertifikat soll jedoch nur ein halbes Jahr lang gültig sein. Die Kommission will sicherstellen, dass die Zertifikate mit Systemen in Drittländern außerhalb der EU kompatibel sind.


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