Mehr Unbequemlichkeit, sonst nichts

Das Absurde daran: Auch dieser Provider kann im Zweifel einem Musiklabel nicht sagen, wer über seine Netzverbindung Illegales tat. Der Provider muss das aber auch nicht. Laut Gesetz darf ihn nicht interessieren, was in seinen Leitungen passiert. Und wenn er zur Abrechnung keine Kundendaten erhebt, wozu er nicht verpflichtet ist, kann er auch keine herausgeben.

Gesurft werden kann also mit etwas mehr Mühe im St. Oberholz weiter, die Abmahnungen bekommt nun der Provider. Erreicht wird damit jedoch gar nichts. Beziehungsweise nur etwas mehr Unbequemlichkeit für die Kunden.

Oberholz kann darüber nur den Kopf schütteln. "Mich ärgert das sehr", sagt er. "Vor allem, weil sich dadurch nichts ändert." Angesichts solcher Entwicklungen könne man hierzulande durchaus das Gefühl bekommen, sich in Kafkas Schloss zu befinden, sagt er.

Das alles mag nur ein klein wenig unkomfortabler aussehen. Doch es ist mehr. Viele Betreiber von Cafés haben inzwischen Angst vor solchen Abmahnbriefen und haben ihre Netzzugänge dichtgemacht. Ganz zu schweigen von normalen Nutzern.

Vorteile nicht nur für Touristen

Markus Beckedahl, der sich in dem Verein Digitale Gesellschaft unter anderem für freie Netzzugänge einsetzt, sagt: "Durch die Störerhaftung wird digitale Nachbarschaftshilfe erschwert." Kaum jemand traue sich noch, mit anderen eine Leitung zu teilen, aus Angst vor einem Anwaltsbrief. "Wir reden darüber, dass wir die digitale Spaltung zurückdrängen wollen, gleichzeitig erschweren wir durch solche Regeln den Zugang."

Dabei hätte freier Zugang zum Internet Vorteile. Für Touristen, die ein paar Tage lang in Berlin sind und nicht mit einer ausländischen SIM für viel Geld surfen müssten. Für Unternehmen wie eben Cafés, in denen inzwischen viele Menschen ihre Mails abrufen oder im Netz lesen. Und für ganz normale Bürger.

Bleibt der Weg der Klage. Der Diplom-Jurist Jens Ferner, der sich mit Internetrecht beschäftigt, hat in seinem Blog vor einiger Zeit überlegt, dass es auch einen rechtlichen Weg geben könnte, der Störerhaftung zu entgehen. Denn auf kommerzielle Betreiber sei das Modell eigentlich nicht übertragbar, glaubt Ferner. Sie könnten argumentieren, dass ihr Geschäftsinteresse überwiege. Denn auch die Störerhaftung ist nur ein Recht, das gegen andere abgewogen werden muss. Sie könnte somit auch gegen das Interesse der Allgemeinheit abgewogen werden.

Ansgar Oberholz will das Risiko einer solchen Klage allein nicht tragen, und zwar nicht nur das finanzielle. "Das würde bedeuten, dass ich über Jahre immer wieder vor Gerichten erscheinen müsste. Das ist mir zu heftig."/em

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 Digitaler Graben: Freie WLANs werden aus Angst vor Störerhaftung selten
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lisgoem8 08. Apr 2012

Also.. Ich finde man sollte alle offenen WLANs schließen. Dann bekommt jeder der es...

RcRaCk2k 25. Mär 2012

Stimmt, aber du kannst sagen, dass die Speicherung der IP-Adressen zu Kundendaten nicht...

Martin F. 23. Mär 2012

Es gibt ja noch HTTPS, TLS, VPN.

OdinX 23. Mär 2012

Stell dir mal vor, die Wahlbeteiligung wäre z.B. 5 %, was erbärmlich tief ist. Das...



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