Digitaler Beleg ab 2028 Pflicht: Schluss mit dem Kassenbon
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Papierbon abschafft. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte(öffnet im neuen Fenster), soll die Neuregelung für Einzelhändler und Dienstleister gelten. Der digitale Beleg ersetzt zwar die Papierversion, diese wird jedoch nicht verboten.
Finanzminister Lars Klingbeil bezeichnete die Reform als Schritt gegen Bürokratie: "Wir schaffen die Pflicht zum Papierbon ab. Der digitale Beleg wird zum Standard." Die Änderung solle Bürger und Unternehmen gleichermaßen entlasten.
Digitaler Bon gegen Steuerhinterziehung
Die elektronische Aufzeichnungspflicht soll aber auch Manipulationsspielräume verkleinern und den Behörden die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten erleichtern. In Deutschland sind sogenannte offene Ladenkassen weit verbreitet, bei denen Einnahmen mitunter nur handschriftlich oder gar nicht erfasst werden.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro ab 2028 elektronische Kassensysteme nutzen müssen.
Ausnahmen für Kleinstbetriebe und Vertrauenskassen
Dem Entwurf zufolge sind Händler ausgenommen, die weniger als 12.000 Euro pro Jahr in bar einnehmen. Weitere Ausnahmen könnten für Vertrauenskassen gelten, etwa auf Selbsterntefeldern, sowie für den Direktverkauf auf landwirtschaftlichen Höfen.
Für Kunden bedeutet die Umstellung, dass der gedruckte Bon künftig nicht mehr automatisch ausgehändigt wird. Stattdessen kommen Belege per E-Mail, QR-Code oder App. Handelsverbände hatten sich zu Digitalisierungsvorgaben zuletzt zwiespältig geäußert: Weniger Papier wird begrüßt, die Kosten für neue Geräte werden dagegen kritisch gesehen.
Der Gesetzentwurf geht nun ins Parlament.

