Digitale Verwaltung: Bund digitalisiert Dienste, während Kommunen scheitern

Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung zeigt Ende 2025 ein gespaltenes Bild. Während der Bund seine Pflichten weitgehend erfüllt hat, stockt der Prozess auf kommunaler Ebene massiv. Eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox(öffnet im neuen Fenster) belegt, dass 364 von insgesamt 576 Verwaltungsleistungen weiterhin ausschließlich offline verfügbar sind. Das bedeutet, dass fast zwei Drittel der im Onlinezugangsgesetz (OZG) vorgesehenen Dienste für Bürger digital nicht erreichbar bleiben.
Dabei gibt es deutliche Unterschiede in der Zuständigkeit: Der Bund hatte bereits Ende 2024 alle 115 priorisierten Bundesleistungen(öffnet im neuen Fenster) erfolgreich digitalisiert. Das Hauptproblem liegt bei den föderalen Leistungen der Länder und Kommunen. Die Definition von "digitalisiert" steht dabei zunehmend in der Kritik.
Bisher gilt eine OZG-Leistung bereits dann als online, wenn sie in mindestens einer einzigen Kommune verfügbar ist. Eine differenziertere Auswertung des Branchenverbands Bitkom(öffnet im neuen Fenster) zeichnet ein ernüchterndes Bild der tatsächlichen Verfügbarkeit: Lediglich 165 Leistungen sind flächendeckend digital nutzbar. Bei 199 Diensten ist dies in immerhin mehr als der Hälfte der Kommunen möglich, während der Rest nur punktuell oder gar nicht existiert.
Nur neun neue Dienste auf kommunaler Ebene
Das Tempo der flächendeckenden Umsetzung bleibt minimal. Laut Verivox stieg die Zahl der vollständig online nutzbaren OZG-Leistungen von 101 im Vorjahr lediglich auf 110 an. Damit wurden binnen eines Jahres nur neun Dienste neu digitalisiert. In die höchste Reifestufe hat es keine einzige Leistung geschafft. Dafür wäre das Once-only-Prinzip nötig, bei dem Bürger ihre Daten durch vernetzte Register nur noch einmalig angeben müssen. Laut Experten mangelt es hier weiterhin an einheitlichen IT-Lösungen und standardisierter Software.
Die mangelnde Verfügbarkeit spiegelt sich in der Nutzung wider. Die Verivox-Umfrage zeigt, dass 59 Prozent der Deutschen noch nie eine digitale Verwaltungsleistung in Anspruch genommen haben. Und von den 41 Prozent mit digitalen Erfahrungen berichten lediglich 15 Prozent von einem vollständig digitalen Prozess. Als Hauptgrund für die Nichtnutzung gaben 39 Prozent an, dass der benötigte Dienst digital nicht verfügbar war. Ein Fünftel der Befragten bevorzugt zudem weiterhin den persönlichen Kontakt vor Ort.
Ursprünglich sollten laut OZG bereits Ende 2022 sämtliche Leistungen online verfügbar sein; das aktuelle Änderungsgesetz verzichtet nun gänzlich auf verbindliche Erfüllungsfristen.