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Digitale Transformation: Online-Magazin geht rechtlich gegen Presseförderung vor

220 Millionen Euro sollen Zeitungen für die Digitalisierung bekommen. Das Online-Magazin Krautreporter hält das für wettbewerbsverzerrend.
/ Sebastian Grüner
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Die geplante Presseförderung gilt nur für gedruckte Erzeugnisse. (Bild: Johannes Eisele/AFP via Getty Images)
Die geplante Presseförderung gilt nur für gedruckte Erzeugnisse. Bild: Johannes Eisele/AFP via Getty Images

Das Online-Magazin Krautreporter will rechtlich gegen die von der Regierung geplante Presseförderung für Zeitungen vorgehen, wie das Magazin auf seiner Webseite angekündigt(öffnet im neuen Fenster) hat. Im vergangenen Jahr hatten die Regierungsparteien aus Union und SPD in einem Nachtragshaushalt insgesamt 220 Millionen Euro für die Unterstützung von Presseverlagen beim digitalen Wandel vorgesehen . Krautreporter sieht sich dabei als reines Online-Medium direkt benachteiligt.

In der Ankündigung des Magazins heißt es: "Nach unserer Auffassung ist die geplante Presseförderung eklatant verfassungswidrig" . Darüber hinaus habe der Verfassungsrechtler Wolfgang Spoerr, der das Magazin vertritt, am 29. März 2021 Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dazu "aufgefordert, es zu unterlassen, Fördergelder zu bewilligen und auszuzahlen."

Gefördert werden mit dem Programm der Regierung Presseverlage, die gedruckte Erzeugnisse erstellen. Das Programm ist aus der Idee einer "Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern" des vorangegangen Haushaltsjahres entstanden. Inzwischen handelt es sich aber um eine Förderung für die digitale Transformation.

Krautreporter stelle sich dabei nicht grundlegend gegen die Förderung von Presseerzeugnissen, wie das Magazin schreibt. Da Krautreporter jedoch ausschließlich online erscheint, erhalte das Magazin nichts von dem Programm. Das sei wettbewerbsverzerrend und damit ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit.

Werde Bundeswirtschaftsminister Altmaier dem Schreiben von Krautreporter nicht nachkommen, wollen die Beteiligten vor Gericht ziehen und die Frage klären, ob die Förderung grundgesetzkonform ist oder eben nicht.


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