Digitale Souveränität in Bayern: Noch mehr Geld für Microsoft
Die bayerische Staatsregierung ist in den letzten Monaten weit über die Landesgrenzen hinaus in die Schlagzeilen geraten. Grund für die erhöhte mediale Aufmerksamkeit waren die Pläne des Finanzministers, noch vor Ende 2025 mit Microsoft einen konsolidierenden Lizenzvertrag auszuhandeln. Dieser Lizenzvertrag mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro (g+) dient der Einführung von Microsoft 365 mit Teams und Copilot auf allen bayerischen Behördenarbeitsplätzen und somit der Vereinheitlichung der staatlichen IT-Infrastruktur.
Doch nachdem sich im Herbst 2025 zahlreiche bayerische IT-Unternehmen ebenso wie Verbände und auch Einzelpersonen in einem offenen Brief wegen der dadurch entstehenden Abhängigkeiten gegen diese Pläne ausgesprochen und damit ein erhebliches Medienecho ausgelöst hatten, brach innerhalb der Staatsregierung ein offen ausgetragener Konflikt aus.
Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) machte sich auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen die in dem offenen Brief formulierten Argumente zu eigen und forderte in einem Interview eine ergebnisoffene Neubewertung des Projekts. In einer geharnischten Pressemitteilung wies Finanzminister Albert Füracker (CSU) wenig später die Forderung Mehrings scharf zurück und behauptete sogar, dessen Äußerungen grenzten an "Fake-News".
Unter Verweis auf die bayerischen staatlichen Rechenzentren sagte Füracker: "Auch bei einem Einsatz von Microsoft als Arbeitswerkzeug für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist daher die digitale Souveränität des Freistaats voll gewährleistet." Mehring konterte umgehend sachlich und verwies erneut auf geopolitische Umwälzungen und das Streben nach digitaler Souveränität in der EU auch durch führende politische Akteure. Er forderte, "alte Ideen an neuen Realitäten" zu messen, und zwar "unaufgeregt, ergebnisoffen und mit dem gebotenen Weitblick".
Wenig später erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung den Konflikt für beendet: Es sei von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) "alles geklärt" worden. Söder selbst stärkte seinem Finanzminister den Rücken: "Der Finanzminister genießt das volle Vertrauen und wir werden diesen Prozess fortsetzen."
Opposition wird aktiv
Doch obwohl die Staatsregierung nach dem Machtwort von Ministerpräsident Söder den Streit offenbar als beigelegt betrachtete, zog die Auseinandersetzung weitere Kreise. Der SPD-Digitalexperte im bayerischen Landtag, Florian von Brunn, hatte schon Mitte Januar das Vorgehen der Staatsregierung öffentlich kritisiert: "Wenn Herr Füracker behauptet, dass bayerische Daten bei Microsoft sicher sind, dann zeigt das eine erschreckende Uninformiertheit." Er forderte die Regierung Söder auf, sich dringend um die digitale Souveränität des Freistaats zu kümmern(öffnet im neuen Fenster), anstatt sich zu streiten.
Dringlichkeitsanträge im Parlament
Die SPD beließ es jedoch nicht bei bloßen Worten. In einem am 27. Januar 2026 beim bayerischen Landtag eingereichten Dringlichkeitsantrag forderte die Landtagsfraktion die Staatsregierung unter anderem auf, "den Abschluss oder die Erweiterung neuer langfristiger Verträge mit Microsoft auszusetzen, bis dem Landtag eine vollständige und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsuntersuchung" vorliegt.
Darüber hinaus sei die "technische Abhängigkeit von Windows-gebundenen Fachverfahren schrittweise, aber irreversibel zu beenden". Der Freistaat solle zusätzlich "substanzielle Investitionsmittel für die Weiterentwicklung und industrielle Skalierung der Open-Source-Arbeitsplatzlösung 'openDesk' bereitstellen". Bis 2030 sei eine weitgehende Migration der Standard-Arbeitsplätze in der Staatsverwaltung auf den quelloffenen Opendesk-Arbeitsplatz anzustreben (PDF)(öffnet im neuen Fenster).
Fürackers Inkompetenz
Nur einen Tag später, am 28. Januar 2026, brachte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag ein, in dem festgestellt wird, dass bislang im Kontext mit der flächendeckenden Nutzung von Microsoft 365 in der Staatsverwaltung eine "transparente parlamentarische Befassung, eine systematische Risikobewertung sowie eine nachvollziehbare Prüfung von Alternativen" fehlten. Der im bayerischen Digitalgesetz in Art. 3 Abs. 4(öffnet im neuen Fenster) formulierte gesetzliche Auftrag hin zu offenen Standards und offener Software müsse konsequent umgesetzt werden.
Daher fordern die Grünen umfassende Informationen zu den laufenden Verhandlungen zwischen dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mit Microsoft, eine Darlegung der strategischen, sicherheits-, datenschutz-, außen- und wirtschaftspolitischen Risiken sowie eine Bestandsaufnahme bereits bestehender digitaler Abhängigkeiten des Freistaats zu außereuropäischen Anbietern. Außerdem solle vor dem möglichen Abschluss einer Vereinbarung mit Microsoft eine vergleichende Prüfung möglicher Alternativen vorgelegt werden (PDF)(öffnet im neuen Fenster).
In einer turbulenten, teils höchst emotional geführten Debatte im bayerischen Landtag wurden beide Dringlichkeitsanträge (PDF)(öffnet im neuen Fenster) mit den Stimmen der CSU, der AfD und der Freien Wähler abgelehnt (PDF)(öffnet im neuen Fenster).
Finanzminister Füracker vermied es während der Debatte, auf die in den Anträgen mehrfach genannten geopolitischen Entwicklungen und die daraus resultierende Problematik im Kontext mit der extraterritorialen Wirkungskraft US-amerikanischer Gesetze einzugehen. Auch die Forderungen nach mehr Transparenz und entsprechenden Risikobewertungen ignorierte Füracker.
Stattdessen lieferte der Finanzminister erneut Belege für seine mangelnde Fachkenntnis. So behauptete er in seinem Redebeitrag: "Seit den 1960er Jahren nutzen wir, die staatliche und die kommunale Verwaltung, Microsoft-Produkte." Dass das US-Unternehmen erst im April 1975 gegründet wurde, ist dem Minister dabei wohl entgangen.
Und Füracker fiel in der Debatte durch weitere bizarre Äußerungen auf(öffnet im neuen Fenster). Im späteren Verlauf seiner Einlassung erklärte der Finanzminister nicht weniger vollmundig: "Unsere 51 Vermessungsämter arbeiten seit den 1960er Jahren komplett mit Open-Source-Arbeitsplätzen." Offensichtlich übersehen hat der Minister bei dieser Feststellung wohl, dass es in den 1960er Jahren noch gar keine Arbeitsplatzcomputer in Amtsstuben gab und auch die 51 bayerischen Vermessungsämter seinerzeit noch auf Rechenschieber sowie auf mechanische Rechen- und Schreibmaschinen an den Arbeitsplätzen angewiesen waren.
Freie Wähler winden sich
Doch auch das Abstimmungsverhalten der Freien Wähler wirft Fragen auf. Ihr Abgeordneter Tobias Beck erklärte während der Debatte: "Wir Freie Wähler stützen die Meinung unseres Digitalministers Fabian Mehring. [...] Ich habe vor meiner Tätigkeit im Landtag als Systemarchitekt gearbeitet und genau solche Lösungen begleitet und gebaut. Ich kann nur sagen: Mir ist keine Microsoft-Cloud-Lösung bekannt, die ohne Verbindung nach Amerika auskommt. Das ist so. Sie kann nicht ausschließlich in bayerischen Rechenzentren betrieben werden."
Damit erklärte Beck stellvertretend für seine Fraktion genau das Gegenteil dessen, was der Finanzminister behauptete. Dennoch lehnten die Freien Wähler trotz sachlicher Zustimmung die Dringlichkeitsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der nachfolgenden Abstimmung ab.
Nichtssagende Antworten auf die parlamentarischen Anfragen
Auch eine am 2. Februar 2026 veröffentlichte Antwort der bayerischen Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Abgeordneten Nicole Bäumler fiel nicht aufschlussreicher aus. So erklärte das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat auf die Frage, ob die Staatsregierung im Rahmen der Zukunftskommission 5.0 Microsoft-Dienste im Wert von jährlich etwa 187 Millionen Euro beschaffen wolle, dass die "Willensbildung innerhalb der Staatsregierung [...] diesbezüglich noch nicht abgeschlossen" sei.
Im weiteren Verlauf der Antwort (PDF)(öffnet im neuen Fenster) verdeutlichte das Finanzministerium jedoch, dass die "Überlegungen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat" nur "die Konsolidierung bestehender Beitrittsverträge bayerischer staatlicher Behörden zu den Konditionenverträgen des Bundesministeriums des Innern mit der Fa. Microsoft" beträfen.
Ähnlich ausweichend und nichtssagend wurden die Fragen nach der datenschutzrechtlichen Prüfung der Verträge und möglicher Alternativszenarien für den Fall, dass Microsoft-Dienste aus rechtlichen oder politischen Gründen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung stehen, beantwortet. Die Fragen nach der in Bayern verbleibenden Wertschöpfung und der Beteiligung bayerischer IT-Unternehmen an dem Vorhaben beantwortete die Staatsregierung gar nicht.
Damit bleibt die Regierung Söder ihrer bereits in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn vom 5. November 2025 demonstrierten Linie treu, möglichst unverbindlich oder überhaupt nicht auf konkrete Sachfragen der Parlamentsabgeordneten zu antworten. Auch in diesem Schriftsatz, der erst am 5. Januar 2026 veröffentlicht wurde, gibt die Staatsregierung keinerlei fundierte Auskünfte über eine konkrete Strategie zur digitalen Souveränität (PDF)(öffnet im neuen Fenster).
Offenbar kein flächendeckender Einsatz souveräner Lösungen geplant
Daher ist der Eindruck nicht mehr von der Hand zu weisen, dass innerhalb der bayerischen Staatsverwaltung trotz anderslautender verbaler und teils auch schriftlicher Einlassungen noch nicht einmal ansatzweise ein flächendeckender Einsatz von digital wirklich souveränen Alternativlösungen geplant ist.
Ohne Ausschreibung: Exklusivverträge für Microsoft
Aufgrund des aktuellen Wirbels um die Lizenzverträge völlig aus dem Blickfeld geraten sind zudem weitere Exklusivverträge, die der Freistaat Bayern seit Jahren faktisch ohne Ausschreibung an Microsoft vergibt. Diese belegen eindrucksvoll die bereits bestehenden Abhängigkeiten von dem US-Konzern und strafen die gewundenen Verlautbarungen des Finanzministers Lügen.
So werden seit Jahren vom Freistaat Bayern mit Microsoft sogenannte Unified-Support-Verträge abgeschlossen, bei denen nicht ein in Bayern ansässiger Geschäftspartner des US-Unternehmens Auftragnehmer ist, sondern der US-Konzern über seine deutsche Tochtergesellschaft selbst. Teilweise werden die Unified-Support-Verträge auch über Geschäftspartner von Microsoft vermittelt, wobei das US-Unternehmen dann Provisionen an den jeweiligen Vermittler zahlt(öffnet im neuen Fenster).
Wichtigstes Merkmal dieser Verträge ist die Erfüllung des Vertragsgegenstandes direkt durch Microsoft. Dabei geht es hauptsächlich um Support-, Programmier- und Konfigurationsaufgaben für Microsoft-Produkte, die an behördliche Fachverfahren angepasst werden müssen. Da die gängigen Microsoft-Produkte proprietärer Natur sind, ist der Quellcode nicht frei verfügbar, und ausschließlich direkt für Microsoft arbeitende Entwickler haben Zugriff darauf und können die benötigten Anpassungen für Windows, Microsoft 365 oder auch andere Dienste vornehmen. Somit besteht in diesen Fällen bereits eine strategische Abhängigkeit des Freistaats von Microsoft, die nicht durch Drittanbieter aufgelöst werden kann.
Unified-Support-Verträge werden daher von Behörden meist ohne eine öffentliche Ausschreibung abgeschlossen, und zwar im sogenannten Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb. Bei diesem Verfahren gelten normalerweise auch die Schwellenwerte der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich), aber die bayerischen Behörden berufen sich darauf, dass aufgrund der Unzugänglichkeit des Quellcodes der Microsoft-Produkte oder anderer Ausschließlichkeitsrechte nur Mitarbeiter des US-Unternehmens einen reibungslosen Einsatz der jeweiligen IT-Systeme gewährleisten könnten.
Die Regelungen aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals oder Ausschließlichkeitsrechtes, die faktisch den Wettbewerb aushebeln und Abhängigkeiten zementieren, sind in der Vergabeverordnung (VgV)(öffnet im neuen Fenster), im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)(öffnet im neuen Fenster) und in der EU-Richtlinie 2014/24/EU(öffnet im neuen Fenster) formuliert. Für diese Ausnahmetatbestände entfalten die Schwellenwerte keine Bindungskraft, so dass bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Aufträge in faktisch unbegrenzter Höhe vergeben werden können.
Enorme Zusatzkosten
Der Microsoft-Unified-Support-Vertrag hat ab 2021 sukzessive die ältere Premier-Support-Variante(öffnet im neuen Fenster) abgelöst. Damit einhergegangen ist auch eine Änderung der Abrechnungsstruktur: Wurde der sogenannte Premier-Support noch in Zeiteinheiten für tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet, ist für den Unified-Support nunmehr der jährliche Gesamtumsatz des Auftraggebers mit Microsoft-Produkten ausschlaggebend.
Nach verschiedenen Schätzungen fallen somit je nach Umfang der zugrundeliegenden Ausgaben einer Organisation für Lizenzen, Software Assurance und Clouddienste für den Unified-Support kumuliert Zusatzkosten in Höhe von sechs bis zwölf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes mit Microsoft in diesen Geschäftsfeldern an.
Welche Auswirkungen diese Änderung des Abrechnungsmodells für den Auftraggeber und Microsoft-Kunden hat, lässt sich exemplarisch an der bayerischen Staatskanzlei ablesen: Sie hat im Jahr 2020 für den Premier-Support-Vertrag 27.000,00 Euro aufgewendet. Im Jahr 2025 betrugen die Kosten für den Unified-Support-Vertrag der Staatskanzlei dagegen 248.740,91 Euro(öffnet im neuen Fenster). Damit haben sich die Kosten für den Microsoft-Support in nur fünf Jahren um rund 900 Prozent erhöht.
Wie hoch diese Ausgaben für den Microsoft-Unified-Support insgesamt in den Institutionen der bayerischen Staatsregierung ausfallen, kann derzeit nur geschätzt werden. Die jüngsten öffentlich einsehbaren Zahlen dazu datieren aus dem Jahr 2020. Dabei nannte die Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage von zwei Abgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen einen Gesamtbetrag von 4.866.400,00 Euro. Daneben gab es noch weitere Verträge mit Microsoft, welche die Staatsregierung in ihrer Auflistung jedoch mit "keine näheren Angaben/Geheimhaltung" klassifizierte (PDF)(öffnet im neuen Fenster).
Mangelhafte Transparenz
Da die Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht öffentlich gemacht werden müssen, werden diese Zusatzkosten für den Microsoft-Support regelmäßig der Öffentlichkeit vorenthalten. Nur sehr wenige Institutionen des Freistaats und auch der anderen Bundesländer informieren auf den öffentlichen Portalen im Internet über die abgeschlossenen Verträge im Rahmen von Vergabebekanntmachungen.
Der Freistaat Bayern gehört dabei zu den Negativ-Beispielen: Im laufenden Jahr hat bislang lediglich das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) einen einzigen Unified-Support-Vertrag im Rahmen einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung öffentlich gemacht, der im Januar für das Jahr 2026 mit Microsoft im Verhandlungsverfahren abgeschlossen wurde und einen Umfang von 211.534,38 Euro hat(öffnet im neuen Fenster). Auch in früheren Jahren sah es mit Vergabebekanntmachungen des Freistaats bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht besser aus.
EU-Kommission klagt vor dem EuGH
Unter anderem wegen dieser enormen Defizite bei der Transparenz vieler Vergabeverfahren im öffentlichen Sektor in Deutschland hat die EU-Kommission Mitte 2025 eine Klage gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht(öffnet im neuen Fenster). Um der seit nunmehr sieben Jahren andauernden Kritik an diesen Praktiken der öffentlichen Hand zu begegnen, hat die Bundesregierung 2025 einen Entwurf für ein sogenanntes Vergabebeschleunigungsgesetz (PDF)(öffnet im neuen Fenster) vorgelegt.
Mit der Erhöhung von Wertgrenzen für Direktaufträge und dem Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden soll das neue Gesetz jedoch Regelungen einführen, welche die Forderungen nach mehr Überprüfbarkeit und bessere Möglichkeiten der Anfechtung von Vergabeprozessen konterkarieren.
Verweis auf ''Geschäftsgeheimnisse''
Auch Medienanfragen zu diesem Themenkomplex sind bei der bayerischen Staatsregierung offenbar unerwünscht. So wurde eine detaillierte Anfrage von Golem an die bayerische Staatskanzlei von dieser ohne Antwort gleich an das Digitalministerium und das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weitergeleitet.
Die Leiterin der Stabsstelle Strategie und Kommunikation des Digitalministeriums beantwortete anschließend zwar freundlich im Ton, aber ausweichend in der Sache nicht die explizit gestellten Fragen nach den Unified-Support-Verträgen mit Microsoft, sondern erläuterte allgemein das Procedere im Kontext mit dem öffentlich bekannten Handelspartnervertrag.
Nach diesem war jedoch gar nicht gefragt worden. Die erbetenen Auskünfte zur Höhe der abgeschlossenen Unified-Support-Verträge mit Microsoft und den jährlichen Kostensteigerungen bei der Verlängerung dieser Verträge weigert sich das Digitalministerium zu erteilen, da durch die Veröffentlichung dieser Daten "ein Geschäftsgeheimnis berührt" sei.
Auch das Pressereferat des Finanzministeriums weigerte sich, Auskünfte zu den Unified-Support-Verträgen mit Microsoft zu erteilen. Allerdings erhielt Golem die interessante Mitteilung, dass für die im Zuständigkeitsbereich dieses Ministeriums betriebenen staatlichen Rechenzentren Unified-Support-Verträge mit Microsoft abgeschlossen wurden. Damit gesteht das Ministerium indirekt ein, dass auch die laut Finanzminister Füracker digital souverän betriebenen Rechenzentren nicht ohne Microsoft-Support auskommen und somit – auch wenn es der Minister leugnet – durchaus Abhängigkeiten bestehen.
Intransparenz fördert Korruption
Gegen die staatliche Geheimniskrämerei bei der Vergabe öffentlicher Aufträge machen inzwischen auch zivilgesellschaftliche Organisationen mobil. So fordert schon seit Jahren die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland e.V., die sich der Korruptionsbekämpfung verschrieben hat, eine deutliche Ausweitung der Transparenzpflichten im Sektor der öffentlichen Beschaffung, da dieser als überaus korruptionsanfällig gelte.
In einer Stellungnahme (PDF)(öffnet im neuen Fenster) bezeichnet Transparency International die im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung formulierten Grundzüge einer Reform des Vergaberechts als "Konjunkturprogramm für Korruption". Bereits im Mai 2023 veröffentlichte die Organisation ein Positionspapier mit dem Titel Öffentliche Beschaffung in Bayern: Korruptionsfest in die Zukunft (PDF)(öffnet im neuen Fenster), in dem sie konkrete Forderungen an die bayerische Staatsregierung stellt, wobei die Transparenz einen sehr hohen Stellenwert einnimmt: "Transparenz ermöglicht demokratische Kontrolle, erschwert Korruption und stärkt das Vertrauen in öffentliche Institutionen. Der Freistaat Bayern muss deshalb über seine Beschaffungstätigkeit offen informieren." Die Daten müssten außerdem "für die Öffentlichkeit einsehbar gemacht werden".
Auch das Informationsfreiheitsportal Frag den Staat fordert mehr Transparenz bei staatlichem Handeln. Die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Mehr Demokratie e.V. haben sogar anhand definierter Kriterien ein Transparenzranking der deutschen Bundesländer entwickelt, in dem unter anderem die Informationsrechte der Bürger und die Auskunftspflichten staatlicher Behörden Eingang finden. Der Freistaat Bayern liegt in diesem Ranking gemeinsam mit dem Land Niedersachsen auf dem letzten Platz(öffnet im neuen Fenster).
Der Autor meint
Es ist für den Freistaat Bayern mehr als beschämend, dass sich die ständigen verbalen Bekenntnisse der bayerischen Staatsregierung zur digitalen Souveränität bei näherer Betrachtung weitgehend als Phantasievorstellungen entpuppen. Noch beschämender ist allerdings, dass das Beschaffungswesen so viele Schlupflöcher bietet, um bereits etablierte Abhängigkeiten im digitalen Sektor zu verschleiern, und die Staatsregierung auch keinerlei Aktivitäten zeigt, diese höchst problematische Intransparenz aufzulösen.
Es wird deshalb wohl erst ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes nötig sein, um die Geheimniskrämerei bei der Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen zu beenden und somit einen besseren Überblick über Ausgaben und Abhängigkeiten im IT-Sektor zu gewinnen.
Hinweis in eigener Sache
Golem organisiert eine neue Konferenz zu IT-Souveränität! Die Rack & Stack(öffnet im neuen Fenster) findet im April statt – bis Ende Januar gelten noch günstigere Ticket-Preise(öffnet im neuen Fenster).
- Anzeige Hier geht es zu Microsoft 365 Family bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.

