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Mangelhafte Transparenz

Da die Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht öffentlich gemacht werden müssen, werden diese Zusatzkosten für den Microsoft-Support regelmäßig der Öffentlichkeit vorenthalten. Nur sehr wenige Institutionen des Freistaats und auch der anderen Bundesländer informieren auf den öffentlichen Portalen im Internet über die abgeschlossenen Verträge im Rahmen von Vergabebekanntmachungen.

Der Freistaat Bayern gehört dabei zu den Negativ-Beispielen: Im laufenden Jahr hat bislang lediglich das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) einen einzigen Unified-Support-Vertrag im Rahmen einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung öffentlich gemacht, der im Januar für das Jahr 2026 mit Microsoft im Verhandlungsverfahren abgeschlossen wurde und einen Umfang von 211.534,38 Euro hat(öffnet im neuen Fenster) . Auch in früheren Jahren sah es mit Vergabebekanntmachungen des Freistaats bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht besser aus.

EU-Kommission klagt vor dem EuGH

Unter anderem wegen dieser enormen Defizite bei der Transparenz vieler Vergabeverfahren im öffentlichen Sektor in Deutschland hat die EU-Kommission Mitte 2025 eine Klage gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht(öffnet im neuen Fenster) . Um der seit nunmehr sieben Jahren andauernden Kritik an diesen Praktiken der öffentlichen Hand zu begegnen, hat die Bundesregierung 2025 einen Entwurf für ein sogenanntes Vergabebeschleunigungsgesetz (PDF)(öffnet im neuen Fenster) vorgelegt.

Mit der Erhöhung von Wertgrenzen für Direktaufträge und dem Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden soll das neue Gesetz jedoch Regelungen einführen, welche die Forderungen nach mehr Überprüfbarkeit und bessere Möglichkeiten der Anfechtung von Vergabeprozessen konterkarieren.


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