Ohne Ausschreibung: Exklusivverträge für Microsoft
Aufgrund des aktuellen Wirbels um die Lizenzverträge völlig aus dem Blickfeld geraten sind zudem weitere Exklusivverträge, die der Freistaat Bayern seit Jahren faktisch ohne Ausschreibung an Microsoft vergibt. Diese belegen eindrucksvoll die bereits bestehenden Abhängigkeiten von dem US-Konzern und strafen die gewundenen Verlautbarungen des Finanzministers Lügen.
So werden seit Jahren vom Freistaat Bayern mit Microsoft sogenannte Unified-Support-Verträge abgeschlossen, bei denen nicht ein in Bayern ansässiger Geschäftspartner des US-Unternehmens Auftragnehmer ist, sondern der US-Konzern über seine deutsche Tochtergesellschaft selbst. Teilweise werden die Unified-Support-Verträge auch über Geschäftspartner von Microsoft vermittelt, wobei das US-Unternehmen dann Provisionen an den jeweiligen Vermittler zahlt(öffnet im neuen Fenster) .
Wichtigstes Merkmal dieser Verträge ist die Erfüllung des Vertragsgegenstandes direkt durch Microsoft. Dabei geht es hauptsächlich um Support-, Programmier- und Konfigurationsaufgaben für Microsoft-Produkte, die an behördliche Fachverfahren angepasst werden müssen. Da die gängigen Microsoft-Produkte proprietärer Natur sind, ist der Quellcode nicht frei verfügbar, und ausschließlich direkt für Microsoft arbeitende Entwickler haben Zugriff darauf und können die benötigten Anpassungen für Windows, Microsoft 365 oder auch andere Dienste vornehmen. Somit besteht in diesen Fällen bereits eine strategische Abhängigkeit des Freistaats von Microsoft, die nicht durch Drittanbieter aufgelöst werden kann.
Unified-Support-Verträge werden daher von Behörden meist ohne eine öffentliche Ausschreibung abgeschlossen, und zwar im sogenannten Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb. Bei diesem Verfahren gelten normalerweise auch die Schwellenwerte der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich), aber die bayerischen Behörden berufen sich darauf, dass aufgrund der Unzugänglichkeit des Quellcodes der Microsoft-Produkte oder anderer Ausschließlichkeitsrechte nur Mitarbeiter des US-Unternehmens einen reibungslosen Einsatz der jeweiligen IT-Systeme gewährleisten könnten.
Die Regelungen aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals oder Ausschließlichkeitsrechtes, die faktisch den Wettbewerb aushebeln und Abhängigkeiten zementieren, sind in der Vergabeverordnung (VgV)(öffnet im neuen Fenster) , im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)(öffnet im neuen Fenster) und in der EU-Richtlinie 2014/24/EU(öffnet im neuen Fenster) formuliert. Für diese Ausnahmetatbestände entfalten die Schwellenwerte keine Bindungskraft, so dass bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Aufträge in faktisch unbegrenzter Höhe vergeben werden können.
Enorme Zusatzkosten
Der Microsoft-Unified-Support-Vertrag hat ab 2021 sukzessive die ältere Premier-Support-Variante(öffnet im neuen Fenster) abgelöst. Damit einhergegangen ist auch eine Änderung der Abrechnungsstruktur: Wurde der sogenannte Premier-Support noch in Zeiteinheiten für tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet, ist für den Unified-Support nunmehr der jährliche Gesamtumsatz des Auftraggebers mit Microsoft-Produkten ausschlaggebend.
Nach verschiedenen Schätzungen fallen somit je nach Umfang der zugrundeliegenden Ausgaben einer Organisation für Lizenzen, Software Assurance und Clouddienste für den Unified-Support kumuliert Zusatzkosten in Höhe von sechs bis zwölf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes mit Microsoft in diesen Geschäftsfeldern an.
Welche Auswirkungen diese Änderung des Abrechnungsmodells für den Auftraggeber und Microsoft-Kunden hat, lässt sich exemplarisch an der bayerischen Staatskanzlei ablesen: Sie hat im Jahr 2020 für den Premier-Support-Vertrag 27.000,00 Euro aufgewendet. Im Jahr 2025 betrugen die Kosten für den Unified-Support-Vertrag der Staatskanzlei dagegen 248.740,91 Euro(öffnet im neuen Fenster) . Damit haben sich die Kosten für den Microsoft-Support in nur fünf Jahren um rund 900 Prozent erhöht.
Wie hoch diese Ausgaben für den Microsoft-Unified-Support insgesamt in den Institutionen der bayerischen Staatsregierung ausfallen, kann derzeit nur geschätzt werden. Die jüngsten öffentlich einsehbaren Zahlen dazu datieren aus dem Jahr 2020. Dabei nannte die Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage von zwei Abgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen einen Gesamtbetrag von 4.866.400,00 Euro. Daneben gab es noch weitere Verträge mit Microsoft, welche die Staatsregierung in ihrer Auflistung jedoch mit "keine näheren Angaben/Geheimhaltung" klassifizierte (PDF)(öffnet im neuen Fenster) .
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