Begünstigende Rahmenverträge?
Im Kontext mit der Inhouse-Fähigkeit von Organisationen wie Govtech Deutschland e.V. sticht ein Problem bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand ins Auge: Dank der Inhouse-Fähigkeit können staatliche abrufberechtigte Bedarfsträger Lieferungen und Leistungen beauftragen, ohne selbst ein formelles Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
Das hat bei der Bündelung gleichartiger Leistungen seinen Preis: Rahmenverträge können große Marktteilnehmer und somit auch international agierende Konzerne begünstigen. Der von der Govtech Platforms an die Bechtle AG vergebene Rahmenvertrag zum Multi-Cloud-Broker mit einem Volumen von bis zu 250 Millionen Euro nennt daher als Anbieter von abrufbaren Cloud-Dienstleistungen unter anderem auch Amazon AWS, Google und Microsoft.
Der jeweilige Generalunternehmer wird zudem zum Gatekeeper, der die Konditionen des Zugangs definiert. Kleinere Unternehmen, die – wie die Entwicklungsgeschichte der Digitalisierung im öffentlichen Sektor Deutschlands eindrucksvoll zeigt – durchaus in der Lage wären, wettbewerbsfähige Lösungen anzubieten, können unberücksichtigt bleiben. Die Wertschöpfung wird gleichzeitig in solchen Fällen ebenfalls von einem lokalen oder regionalen Bezug auf eine globale Ebene verlagert.
Durch entsprechend angepasste Ausschreibungen, die bestimmte Mindestkriterien für die Auftragsvergabe vorgeben, könnte die Govtech Platforms GmbH zusätzlich den Kreis der möglichen Bieter entsprechend eingrenzen. Da – wie Govtech selbst gegenüber Golem verlauten ließ – ein "wesentlicher Teil der relevanten Tech- und IT-Unternehmen in Deutschland die Arbeit des gemeinnützigen Vereins durch eine Fördermitgliedschaft unterstützt" und kleinere Unternehmen auch durch die hohen Beiträge für eine Fördermitgliedschaft und undurchsichtige Qualifikationsmerkmale bei der Mitgliedsaufnahme nicht unbedingt berücksichtigt werden, kann somit eine reale Chance bestehen, dass bei Festlegen entsprechender Qualifikationskriterien in einer Ausschreibung oder einem Verhandlungsverfahren Anbieter bevorzugt werden, die zum Kreis der Fördermitglieder des Govtec Deutschland e.V. gehören.
Der Autor meint
Der aufgrund bereits bestehender Abhängigkeiten steinige Weg zur digitalen Souveränität in Deutschland wird durch Versäumnisse und Ungereimtheiten rund um die Entwicklung und Einführung moderner digitaler Lösungen bei Behörden zusätzlich erschwert.
Govtech Deutschland e.V. zeigt dabei exemplarisch, woran das System krankt: Die nötige Transparenz, auf welche die Steuerzahler als Finanziers des Staates ein Recht haben, wird durch schwer durchschaubare Parallelstrukturen, undurchsichtige interne Regularien einzelner Akteure und die teils ebenso geringe Auskunftsfreudigkeit auch bei staatlichen Institutionen konterkariert.
Darüber hinaus begünstigt das Vergaberecht mit dem Abschluss von Rahmenverträgen im digitalen Sektor sowohl große Konzerne als Gatekeeper als auch die üblichen Big-Tech-Akteure, die die digitale Souveränität unterlaufen, ihre Marktmacht durch ständige Zukäufe von Schlüsseltechnologien permanent ausweiten und durch den Kapitaltransfer vornehmlich in die USA europäischen Volkswirtschaften schaden.
Zusätzlich ist es eines demokratischen Staates unwürdig, wenn höchst umstrittene Akteure wie das Weltwirtschaftsforum, das weder über eine demokratische Legitimation verfügt noch über ein wie auch immer geartetes demokratisches Mandat, Gelegenheit erhalten, informelle Netzwerke unter Einbezug staatlicher Bediensteter zu bilden und damit auch zumindest indirekt Einfluss auf staatliche Entscheidungen im Rahmen der Technologiepolitik und neu zu etablierender Standards zu gewinnen.
Ein weiteres grundsätzliches Problem ergibt sich aus der Organisationsstruktur von Govtech: Es wäre zu klären, ob ein Verein, der zu deutlich mehr als der Hälfte von Unternehmen finanziert wird und damit auch über eigene Veranstaltungsformate für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Mitglieder Einfluss auf die Willensbildung bei staatlichen Institutionen nehmen kann, generell über öffentliche Aufträge entscheiden dürfen sollte.
Zu klären ist außerdem, ob es mit demokratischen Gepflogenheiten in Einklang zu bringen ist, dass hochrangige Angehörige von Bundes- und Landesministerien in Präsidium und Vorstand eines Vereins sitzen, dessen operative Tochtergesellschaft Aufträge von just diesen Bundes- und Landesministerien erhält.
Wie man es anders macht, wurde bereits im Jahr 2016 in Deutschland deutlich, als die vormalige ÖPP Deutschland AG, die eine organisatorisch ähnliche Struktur aufwies wie heute Govtech Deutschland e.V., in die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD)(öffnet im neuen Fenster) transferiert wurde. Bei dieser Umwandlung schieden alle privatwirtschaftlich organisierten Mitglieder, bei denen die Gefahr struktureller Interessenkonflikte bestand, aus der neuen Gesellschaft aus. Dadurch konnten die zuvor geäußerten Bedenken gegen mögliche Wettbewerbsverzerrungen ausgeräumt werden.
Die weitere Entwicklung bleibt daher spannend.
Erik Bärwaldt arbeitet seit mehr als zwei Jahrzehnten als IT-Consultant und schreibt regelmäßig für mehrere IT-Zeitschriften und Webseiten.

