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Golem Plus Artikel
Digitale Nachweisabfrage:
Das wilde Schubladenkramen ist vorbei

Verwaltung im Wandel
Bürger müssen Nachweise nicht mehr heraussuchen, Ämter sollen diese selbst digital abrufen können. Eine heikle Sache.
/ Sebastian M. Khedt
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Wenn es um Anträge geht, geht es meist auch um Nachweise. Diese soll man künftig nicht mehr selbst herauskramen müssen. (Bild: LoggaWiggler from Pixaba)
Wenn es um Anträge geht, geht es meist auch um Nachweise. Diese soll man künftig nicht mehr selbst herauskramen müssen. Bild: LoggaWiggler from Pixaba

Wenn Bürger mit dem Staat zu tun haben, beginnt fast alles mit einem Antrag. Eine Leistung wird beantragt, eine Entscheidung muss getroffen werden. Der Antrag selbst wird digital meist über ein Formularsystem ausgefüllt und über FIT-Connect an die zuständige Behörde übermittelt.

Doch bevor die Behörde entscheiden kann, muss sie in vielen Fällen etwas nachprüfen, zumeist mittels behördlicher Nachweise. Wie alle behördlichen Prozesse soll auch dieser aufgrund einer Registermodernisierung künftig schneller ablaufen. In einigen Artikeln haben wir bereits erklärt, was die Registermodernisierung ist, was sie schaffen soll – und wie . Wir haben diverse Komponenten vorgestellt, etwa das Datenschutzcockpit , das IDA-Verfahren und zuletzt den Data Provider (alle g+). Noch nicht besprochen haben wir den Data Consumer, der eine wichtige Rolle bei den oben genannten Nachweisen spielt.

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