Digitale-Märkte-Gesetz: X ist kein Gatekeeper
Der Kurznachrichtendienst X muss in der EU nicht die Auflagen für sogenannte Torwächter erfüllen. Die EU-Kommission habe festgestellt, dass X nicht als zentraler Plattformdienst im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) eingestuft werden sollte, teilte die Brüsseler Behörde am 16. Oktober 2024 mit(öffnet im neuen Fenster) . Der Dienst sei kein wichtiges Zugangsportal für Unternehmen, um Endkunden zu erreichen.
Die EU-Kommission hatte im September 2023 eine erste Liste von sechs Firmen mit 22 Diensten veröffentlicht , die als Gatekeeper gelten. Die Unternehmen haben demnach in den vergangenen drei Jahren mindestens 7,5 Milliarden Euro Umsatz in der EU gemacht oder eine Marktkapitalisierung von mehr als 75 Milliarden Euro erreicht. Außerdem müssen sie den Kriterien nach in mindestens drei Mitgliedsstaaten der EU aktiv sein und entweder mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer oder 10.000 jährlich aktive Geschäftskunden haben.
Fünfmonatige Untersuchung
Im Mai 2024 teilte die Kommission mit , das X inzwischen ebenfalls die Kriterien erfülle. Das Unternehmen von Elon Musk argumentierte jedoch, trotz Erreichens der Werte nicht als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu gelten. Um diese Behauptung zu überprüfen, leitete die Kommission eine fünfmonatige Marktuntersuchung ein.
"Nach eingehender Prüfung aller Argumente, einschließlich der Beiträge der einschlägigen Interessengruppen, und nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für digitale Märkte kam die Kommission zu dem Schluss, dass X in Bezug auf seinen sozialen Online-Netzwerkdienst tatsächlich nicht als Gatekeeper in Frage kommt" , hieß es nun.
Sollten sich wesentliche Änderungen ergeben, will die Kommission die Entwicklungen auf dem Markt mit Blick auf X weiter beobachten.
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