Das Urteil
Das "Sommer unseres Lebens"-Urteil des BGH untersagt, sein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach, wenn andere damit etwas anstellen, also beispielsweise dann, wenn sie darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik beziehen oder verbreiten.
Erstritten hat das Urteil Pelham Power Productions (3p), ein Musiklabel aus Frankfurt. Ziel war es, diejenigen finden zu können, die beispielsweise illegal digitale Werke verbreiten. In einem für alle offenen und unkontrollierten Funknetz ist das tatsächlich nicht unbedingt möglich. Das nachvollziehbare wirtschaftliche Motiv hat jedoch gesellschaftliche Folgen, die sich zunehmend zeigen.
Die Digitale Gesellschaft räumt ein, dass eine Verfolgung von Rechtsverletzungen durch ihren Gesetzentwurf schwieriger wird: Zwar ändert sich an der eigentlichen Haftung für eigene Rechtsverletzungen nichts, doch ein Rechtsverletzer muss eigentlich nur angeben, sein WLAN sei offen gewesen.
Es gehe letztendlich um die Frage, "ob man eher hinnehmen will, dass vielleicht auch mal eine berechtigte Abmahnung erfolglos bleibt, als dass Menschen für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Wir denken, dass es eher vertretbar ist, wenn das Abmahnen unattraktiver wird, als wenn es - wie bisher - kaum offene Netze gibt", so die Digitale Gesellschaft.
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Digitale Gesellschaft: Gesetzesvorschlag zur Mitnutzung von WLANs |
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Ach... wird eh nicht kommen. Würde mir auch nicht gefallen wenn alle identifizierbar...
An wen sollen die sich sonst halten. Um dies Situation zu vermeiden wird's erst gar...
Wenn Du das Zeug irgendwo ungesichert rumliegen läßt, vielleicht ja. Aber es ist ja...
es gibt doch technische Mittel, die dafür sorgen, dass es keine anonyme Nutzung geben...
Stimmt, erst die Leistung dann die Belohnung, das allgm. Einfordern von...