Digitale Erpressung: BKA warnt vor Lösegeld-Schadsoftware

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt eindringlich vor aktuell in Umlauf befindlicher Ransomware , die den befallenen Computer sperrt. Die Schadsoftware versuche, im Namen des BKA Lösegeld zu erpressen. Es wird behauptet, auf dem betreffenden Computer sei "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden. Daher sei die Funktion des Computers "aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt" worden – angeblich vom BKA selbst.
Bei der aktuellen Variante der Schadsoftware werden vier Fotos eingeblendet. Dabei handelt es sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung. Das BKA versichert in einer aktuellen Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) , dass die betreffende Schadsoftware und die betreffenden Meldungen nicht vom BKA stammen.
BKA rät: Nicht auf Lösegeldforderung eingehen
Dem Opfer werde vorgegaukelt, dass der Computer nach Zahlung von 100 Euro wieder freigeschaltet werde. Nach Zahlung der Lösegeldforderung wird angeblich die Freigabe des Computers eingeleitet. Das Opfer solle das Geld über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard zahlen und werde dann einen Freischaltcode erhalten, mit dem dann der Computer wieder benutzbar gemacht werde.
Das BKA empfiehlt, diese 100 Euro in keinem Fall zu bezahlen. Opfer sollen sich von den Fotos und den Behauptungen nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen lassen, denn sie seien Opfer einer Straftat geworden. Nach BKA-Einschätzung wird ein regulärer Zugriff auf den Computer mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich sein.
Das BKA warnt Opfer dieser Schadsoftware, "dass die Sicherung der enthaltenen jugendpornografischen Abbildung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie" darstelle.