Verifikationspflicht für Porno-Uploader
Befürwortet wurde hingegen die Forderung, wonach Anbieter von Pornoportalen in der EU zu einer Verifikationspflicht bei Nutzeruploads verpflichtet werden sollen. Das Plenum folgte damit der Empfehlung des federführenden Ausschusses vom vergangenen Dezember.
Nach dem Votum des Parlaments können nun die sogenannten Trilogverhandlungen zum Digitale-Dienste-Gesetz beginnen. Die Europäische Kommission hat vor gut einem Jahr dazu ihren Entwurf präsentiert. Die Verordnung soll vor allem die bisherige E-Commerce-Richtlinie anpassen und damit den negativen Entwicklungen bei den sozialen Medien begegnen.
Das Gesetz ist gewissermaßen der Versuch, das umstrittene deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf die europäische Ebene zu heben. So enthält es detaillierte Vorgaben, wie illegale Inhalte gemeldet werden können, wie mit den Meldungen umzugehen ist und welche Möglichkeiten bei Löschungen oder der Ablehnung von Löschanträgen bestehen.
Lob von Buschmann, Kritik von Breyer
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die Einigung. "Wir brauchen einheitliche Vorgaben für soziale Netzwerke in Europa, weil das Internet nicht an den jeweiligen Landesgrenzen endet", schrieb er auf Twitter. Ganz wichtig sei für ihn dabei: "Meinungsfreiheit muss auch im digitalen Raum gewährleistet werden. Die Plattformen dürfen Beiträge nicht willkürlich löschen." Allerdings dürften sie es "nicht hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden".
Weniger zufrieden äußerte sich hingegen der Europaabgeordnete und Datenschutzexperte Patrick Breyer. "Das wahllose Sammeln der Handynummern aller Uploader auf Erwachsenenplattformen untergräbt das Recht auf Anonymität und gefährdet die Sicherheit und das Leben von Sexarbeitern in der Europäischen Union", kritisierte der Piraten-Politiker.
Die Forderung nach einem generellen Recht auf Anonymität begrüßte er hingegen. Diese sei "ein großer Sieg für den Schutz unserer Privatsphäre und Sicherheit im Internet. Allein im letzten Jahr sind über 500 Millionen Handynummern von Facebook/Meta geleakt worden. Wir können nicht hinnehmen, dass jedes Jahr durch Datenlecks persönliche Informationen von Millionen von EU-Bürgern in die Hände von Cyberkriminellen gelangen."
Inwieweit sich das Parlament mit seinen Vorschlägen durchsetzen kann, ist offen. Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihrem Entwurf ebenfalls den Vorschlag der EU-Kommission verschärft. Allerdings betrifft dies weniger den Aspekt der personalisierten Werbung. In diesem Punkt könnten die Mitgliedstaaten darauf beharren, dies über die geplante E-Privacy-Verordnung zu regeln. Ob diese jedoch jemals umgesetzt wird, ist ebenfalls unklar.
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Digitale-Dienste-Gesetz: Europaparlament will Nutzertracking stark einschränken |
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Gar nix, die sind von Natur aus so ;-)
Siehe meine Antwort an Niaxa. Mich stört, daß nur die Verbreitung beschränkt werden...
Es war nicht viel weniger Werbung, und meist wurden die Onlineplattformen irgendwie durch...
Klingt toll, gibt dir als Kunde in der Theorie super Rechte, ist aber in der Praxis...