Digitale-Dienste-Gesetz: EU schließt Zerschlagung von IT-Konzernen nicht aus
EU-Kommissar Breton will den IT-Konzernen klare Vorgaben machen. Dabei dürfe die EU vor drastischen Schritten nicht zurückschrecken.

EU-Digitalkommissar Thierry Breton will die neuen Vorgaben für IT-Konzerne in der EU mit scharfen Sanktionen durchsetzen. Wenn ein Unternehmen die Auflagen trotz entsprechender Aufforderungen nicht umsetze, könne dieses am Ende zerschlagen werden, sagte Breton am Montag vor Journalisten in Berlin. Wichtig für die Unternehmen seien klare Vorgaben. Die zuständigen Behörden wiederum müssten in der Lage sein, schnell in angemessener Weise handeln zu können.
Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr ihren Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vorlegen. Laut Breton sollen dazu eine Richtlinie und mehrere Verordnungen vorgeschlagen werden. Die Kommission wolle eine "ganze Kiste" an Regelungen präsentieren, sagte Breton.
Die neuen Vorschläge sollen die seit dem Jahr 2000 gültige E-Commerce-Richtlinie ersetzen. "Wenn wir unseren Auftrag ernst nehmen, müssen wir parallel zu den Regelungen auch angeben, welche Sanktionen bei Missachtung der Regeln drohen", sagte Breton. Diese müssten mit zeitlichen Fristen verbunden werden. So sollte nach einer Geldstrafe zunächst die Stilllegung eines Dienstes in Europa erfolgen. Erst am Ende stehe eine Zerschlagung. Die genauen Vorgaben stünden allerdings noch nicht fest.
Ratingsysteme für IT-Konzerne?
Bei der Vorbereitung des Gesetzes haben Kommissionsvertreter bereits eingeräumt, dass es bei der Kontrolle der IT-Konzerne jedoch vielfach an der technischen Expertise fehle. Es gebe in Europa keine zentrale oder verteilte Behörde, die Algorithmen kontrollieren könne, beispielsweise für Empfehlungssysteme auf Plattformen wie Youtube oder Facebook. Aus diesem Grund denke die Kommission auch über Mechanismen nach, um die von den Plattformen selbst veröffentlichten Transparenzberichte überprüfen zu können.
Laut einem Bericht der Financial Times (Paywall) hat Brüssel nun ein Ratingsystem ins Spiel gebracht, auf dessen Basis das Agieren der Konzerne beispielsweise bei Steuerzahlungen und dem Löschen illegaler Inhalte besser eingeschätzt werden soll. Laut Breton beruht diese Angabe jedoch auf einem Missverständnis. Die Kommission habe lediglich darauf hingewiesen, dass sich in Bereichen wie dem Finanzwesen Ratingagenturen etabliert hätten, um Firmen einschätzen zu können. "Das könnte ein sehr leistungsfähiges Werkzeug sein, um das Verhalten der Plattformen beurteilen zu können", sagte Breton. Eine solche Einrichtung müsse jedoch unabhängig sein.
Breton bestätigte bisherige Überlegungen aus der Kommission, wonach das sogenannte Providerprivileg aus der E-Commerce-Richtlinie beibehalten werden soll. Dieses besagt, dass Provider zunächst nicht für illegale Inhalte, die auf ihre Plattformen hochgeladen wurden, haftbar gemacht werden können. Allerdings soll es neue Verpflichtungen geben, bestimmte illegale Inhalte schneller zu entfernen, sagte Breton.
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Naja, wenn TikTok Eier hätte, dann würden sie einfach sagen: USA, ihr könnt uns mal...
You have no power here!
... siehe Artikel.
Dieser Gedanke hat auch mich getroffen: was will er den zerschlagen? Wir haben kein...