Deutlich mehr Transparenz von Plattformen gefordert
So müssen "sehr große Online-Plattformen" Risikoabschätzungen erstellen, um die Gefahren durch den Dienst für die Verbreitung illegaler Inhalte, die Missachtung von Grundrechten wie die Meinungsfreiheit und deren Manipulation zu analysieren. Den Nutzern muss eine einfache Möglichkeit gegeben werden, die Optionen für vorgeschlagene Inhalte auf Plattformen wie Youtube, Facebook oder Instagram zu verändern.
Die DDG verpflichtet dabei die Anbieter zu deutlich mehr Transparenz bei Empfehlungssystemen und Anzeigenverbreitung als bisher. So müssen alle Plattformen klar angeben, von wem eine bestimmte Anzeige stammt und auf Basis welcher Parameter sie bestimmten Nutzern angezeigt wurde. Sehr große Plattformen sollen dabei ausgewählten Forschern Zugriff auf ihre Daten ermöglichen, um die systemischen Risiken besser einschätzen zu können. Zudem will die EU-Kommission einen Verhaltenskodex für Online-Werbung erstellen lassen.
Ein neues Lex GAFA
Die Vorgaben des DDG sind je nach Art des Dienstes und Firmengröße abgestuft, dürften die Geschäftsmodelle der großen IT-Konzerne aber nicht besonders beeinträchtigen. Das ist beim Digitale-Märkte-Gesetz möglicherweise anders.
Dieses Gesetz kann zweifellos als eine Lex GAFA bezeichnet werden, nach dem Akronym der vier großen Konzerne Google, Amazon, Facebook und Apple. Die Kriterien und Schwellenwerte sind so ausgelegt, dass sogenannte Kernplattformdienste wie Amazons Marktplatz oder die App-Stores von Google und Apple betroffen sind. Auch Facebook dürfte als ein solcher Kernplattformdienst gelten.
Kein Datenaustausch bei den Gatekeepern
In zwei Artikeln beschreibt das DMG detailliert, welche Praktiken die Betreiber solcher Dienste, sogenannte Gatekeeper, unterlassen müssen. Das Gesetz ist damit zweifellos auf Missstände zugeschnitten, die in den vergangenen Jahren deutlich geworden sind. Das gilt beispielsweise für die Praxis von Facebook, seine Nutzerdaten mit denen der neu gekauften Dienste Whatsapp und Instagram zu verbinden. Hier sagt das DMG lapidar: Die Torwächter dürfen keine personenbezogenen Daten des Kernplattformdienstes mit den personenbezogenen Daten eines weiteren eigenen Dienstes oder Daten eines Drittanbieters verknüpfen.
Das bedeutet: Was Datenschützer und Kartellwächter bislang über die DSGVO und das Wettbewerbsrecht mehr oder weniger vergeblich versucht haben, könnte künftig über das DMG erreicht werden. Zudem sieht das Gesetz kein Schlupfloch durch eine wie auch immer erlangte Einwilligung der Nutzer vor.
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