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Digitale-Dienste-Gesetz: Chancen für die Kleinen - Kontrolle für die Großen

Die EU-Kommission will den digitalen Binnenmarkt fairer gestalten. Eine Behörde könnte die Algorithmen der großen IT-Konzerne überprüfen.
/ Friedhelm Greis
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Brüssel will die IT-Konzerne schärfer reglementieren. (Bild: Yves Herman/Reuters)
Brüssel will die IT-Konzerne schärfer reglementieren. Bild: Yves Herman/Reuters

Die EU-Kommission könnte künftig sehr detailliert die Funktionsweise von Plattformen im Internet untersuchen. Zwar steht derzeit noch nicht fest, ob es eine zentrale Aufsichtsbehörde für IT-Konzerne geben wird. Doch nach Einschätzung eines EU-Beamten wäre es sinnvoll, die technische Kompetenz für die Überwachung der großen US-Firmen an zentraler Stelle zu bündeln. Ziel des geplanten Digitale-Dienste-Gesetzes soll es sein, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner europäischer Dienste zu stärken und die großen Anbieter besser zu kontrollieren.

Wie das alles im Detail funktionieren soll, ist noch unklar. Die EU-Kommission will dazu Ende Mai eine Konsultation starten und eine Folgenabschätzung in Auftrag geben. Darüber hinaus soll die EU-Kommission eine Studie ausgeschrieben haben, die die Praktiken der großen IT-Konzerne wie Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft genauer untersuchen soll. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf den Ausschreibungstext.

Kritik an Amazon und Apple

Die Studie soll demnach untersuchen, inwieweit die Plattformanbieter ihre eigenen Produkte begünstigen und dazu gezwungen werden könnten, bestimmte Geschäftsbereiche abzugeben. Als Beispiel werde Amazon genannt, das einen Marktplatz betreibe und dort gleichzeitig als Verkäufer agiere. Apple wird unter anderem vorgeworfen, seine eigenen Produkte im App-Store zu bevorzugten Konditionen zu vertreiben . "Eine allgemeine, automatische Regelung könnte jede unterschiedliche Behandlung innerhalb solcher vertikal integrierter Plattformen verbieten oder einschränken, damit klar zwischen ihrer Rolle als Marktplatzbetreiber und als Wettbewerber auf diesen Marktplätzen getrennt wird" , heißt es laut Reuters in dem Papier.

Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit IT-Firmen ihre auf einem Markt gewonnenen Daten nutzen, um auf andere Märkte zu expandieren, was neuen oder bestehenden Konkurrenten den Wettbewerb erschwere. Als Beispiel werde Facebook mit seiner Tochterfirma Whatsapp genannt.

"Eine Atombombe auf den Innovationsraum"

Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager bekräftigte ihre Absicht, sich die großen IT-Konzerne vornehmen zu wollen. "Wir müssen das Wettbewerbsrecht ganz klar anwenden. Wahrscheinlich wissen Sie, dass wir gerade wieder Untersuchungen über die Geschäftspraktiken von Google, Amazon und Facebook eingeleitet haben. Und wir werden es wieder tun, wieder und wieder und wieder" , sagte sie in einem Interview mit dem Magazin Focus. .Zudem müsse die EU "die Dos und Don'ts festlegen, an die sich selbst digitale Gatekeeper halten müssen, wenn sie ihre Dienste europäischen Nutzern anbieten wollen" . Darüber hinaus benötige die EU "Marktwerkzeuge, wie es etwa in Großbritannien sehr gute gibt, mit denen wir wirksam gegensteuern können, wenn ein Markt aufgrund einer zu großen Marktmacht eines einzelnen Teilnehmers zu kippen droht" .

Dem EU-Beamten zufolge sollen durch Marktanalysen strukturelle Probleme erkannt werden, damit das Entstehen von Marktmacht verhindert werden kann. Als Beispiel nannte er die Pläne von Facebook für die eigene Digitalwährung Libra. Wenn Facebook seine zwei Milliarden Nutzer in diese Währung einbringe, sei das "eine Atombombe auf den Innovationsraum" . Geprüft werde ebenfalls das von der SPD ins Spiel gebrachte Daten-für-alle-Gesetz , das unter anderem eine "Nutzung von nicht-persönlichen Daten als Gemeingut" fordert. Auch bei der Interoperabilität zwischen Diensten will die EU-Kommission "interessante Ansätze" erkannt haben.

Fehlende technische Expertise

Nach Ansicht des Beamten hapert es bei der Kontrolle der IT-Konzerne jedoch vielfach an der technischen Expertise. Es gebe in Europa keine zentrale oder verteilte Behörde, die Algorithmen kontrollieren könne, beispielsweise für Empfehlungssysteme auf Plattformen wie Youtube oder Facebook. Das seien alles sehr hochtechnische Prozesse, für die eine typische Aufsichtsbehörde nicht technisch versiert genug sei, um sie kontrollieren zu können.

Aus diesem Grund denke die Kommission auch über Mechanismen nach, um die von den Plattformen selbst veröffentlichten Transparenzberichte überprüfen zu können. "Es gibt keine Möglichkeit, zu überprüfen, ob diese Daten wirklich stimmen oder frisiert werden" , sagte der Beamte. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Aufsicht auf der einen Seite "auf Augenhöhe" mit den Konzernen verhandeln könne, auf der anderen Seite die nationalen Aspekte berücksichtige. "Wir wissen, dass es nicht trivial ist, die Plattformen wirklich gut zu überwachen" , sagte er mit Blick auf die zahlreichen Wettbewerbsverfahren der vergangenen Jahre.

Einheitliche Regeln für illegale Inhalte

Bei der Algorithmenkontrolle ist nach Ansicht der EU-Kommission eine Bündelung der Expertise besser, als diese dünn auf Europa zu verteilen. "So viele Leute, die einen Algorithmus von Youtube tatsächlich analysieren können, gibt es nicht" , sagte der Beamte. Das Digitale-Dienste-Gesetz soll dabei auch Strukturen aufbauen können, um beispielsweise Vorfälle wie den Missbrauch von Facebook-Daten durch Cambridge Analytica auswerten zu können. Das könnte auch bei Regelungen zum Einsatz politischer Werbung oder Einschränkungen zielgerichteter Werbung eine Rolle spielen.

Nationale Alleingänge bei der Plattformregulierung wie das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hält die EU-Kommission hingegen für nicht zielführend. Damit könnten zwar die großen Konzerne umgehen, aber nicht kleine Startups. Bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz müsse es daher "bindende Regeln geben, die einheitlich in ganz Europa funktionieren" . Das soll sich allerdings nur auf Prozessregeln wie ein Beschwerdemanagement beziehen. Jeder EU-Mitgliedstaat soll weiter festlegen dürfen, was an Inhalten verboten oder erlaubt sei. Die Basis für die Pläne seien die Empfehlungen zum Umgang mit illegalen Inhalten aus dem Jahr 2018 .

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Mitte Februar ihre europäische Digitalstrategie vorgestellt . Erste Gesetzesinitiativen zu den sogenannten Datenräumen sind für Ende 2020 geplant, ein sogenannter Delegierter Akt zu Datensätzen könnte Anfang 2021 folgen. Ihren Vorschlag für ein Digitale-Dienste-Gesetz könnte die Kommission bereits Ende dieses Jahres vorlegen.


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