Fehlende technische Expertise

Nach Ansicht des Beamten hapert es bei der Kontrolle der IT-Konzerne jedoch vielfach an der technischen Expertise. Es gebe in Europa keine zentrale oder verteilte Behörde, die Algorithmen kontrollieren könne, beispielsweise für Empfehlungssysteme auf Plattformen wie Youtube oder Facebook. Das seien alles sehr hochtechnische Prozesse, für die eine typische Aufsichtsbehörde nicht technisch versiert genug sei, um sie kontrollieren zu können.

Aus diesem Grund denke die Kommission auch über Mechanismen nach, um die von den Plattformen selbst veröffentlichten Transparenzberichte überprüfen zu können. "Es gibt keine Möglichkeit, zu überprüfen, ob diese Daten wirklich stimmen oder frisiert werden", sagte der Beamte. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Aufsicht auf der einen Seite "auf Augenhöhe" mit den Konzernen verhandeln könne, auf der anderen Seite die nationalen Aspekte berücksichtige. "Wir wissen, dass es nicht trivial ist, die Plattformen wirklich gut zu überwachen", sagte er mit Blick auf die zahlreichen Wettbewerbsverfahren der vergangenen Jahre.

Einheitliche Regeln für illegale Inhalte

Bei der Algorithmenkontrolle ist nach Ansicht der EU-Kommission eine Bündelung der Expertise besser, als diese dünn auf Europa zu verteilen. "So viele Leute, die einen Algorithmus von Youtube tatsächlich analysieren können, gibt es nicht", sagte der Beamte. Das Digitale-Dienste-Gesetz soll dabei auch Strukturen aufbauen können, um beispielsweise Vorfälle wie den Missbrauch von Facebook-Daten durch Cambridge Analytica auswerten zu können. Das könnte auch bei Regelungen zum Einsatz politischer Werbung oder Einschränkungen zielgerichteter Werbung eine Rolle spielen.

Nationale Alleingänge bei der Plattformregulierung wie das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hält die EU-Kommission hingegen für nicht zielführend. Damit könnten zwar die großen Konzerne umgehen, aber nicht kleine Startups. Bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz müsse es daher "bindende Regeln geben, die einheitlich in ganz Europa funktionieren". Das soll sich allerdings nur auf Prozessregeln wie ein Beschwerdemanagement beziehen. Jeder EU-Mitgliedstaat soll weiter festlegen dürfen, was an Inhalten verboten oder erlaubt sei. Die Basis für die Pläne seien die Empfehlungen zum Umgang mit illegalen Inhalten aus dem Jahr 2018.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Mitte Februar ihre europäische Digitalstrategie vorgestellt. Erste Gesetzesinitiativen zu den sogenannten Datenräumen sind für Ende 2020 geplant, ein sogenannter Delegierter Akt zu Datensätzen könnte Anfang 2021 folgen. Ihren Vorschlag für ein Digitale-Dienste-Gesetz könnte die Kommission bereits Ende dieses Jahres vorlegen.

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 Digitale-Dienste-Gesetz: Chancen für die Kleinen - Kontrolle für die Großen
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