Digitale-Dienste-Gesetz: Abgeordnete formulieren Wunschliste für Internetwirtschaft
Das Europaparlament hat bei der geplanten Neuregulierung der IT-Wirtschaft ein wichtiges Wort mitzureden. Nun gibt es einen ersten Forderungskatalog.

Mit einem umfangreichen Forderungskatalog will das Europaparlament die neuen Regelungen für die IT-Wirtschaft in Europa mitgestalten. Dazu beschloss der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (Imco) am Montag ein 55-seitiges Papier (PDF) mit Empfehlungen für die Reform der E-Commerce-Richtlinie. Die EU-Kommission will bis Ende 2020 ihre Vorschläge für das Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act) vorlegen.
Nach dem Willen des Binnenmarktausschusses sollen sogenannte "systemrelevante Betreiber" (systemic operators) künftig höhere Auflagen erfüllen, damit "bestimmte Online-Plattformen nicht länger den Binnenmarkt durch unfairen Ausschluss neuer Anbieter gefährden". Aus diesem Grund sollen solche Anbieter durch Vorabgenehmigungen (Ex-Ante-Regulierung) durch die Behörden kontrolliert werden können.
Interoperabilität sicherstellen
Durch das Digitale-Dienste-Gesetz soll demnach "ein hohes Maß an Interoperabilitätsmaßnahmen sichergestellt werden, wonach 'systemrelevante Plattformen' geeignete Instrumente, Daten, Fachwissen und Ressourcen teilen müssen, um die Risiken der Bindung von Nutzern und Verbrauchern und der künstlichen Bindung von Nutzern an eine einzige systemrelevante Plattform ohne realistische Möglichkeit oder Anreize für einen Wechsel zwischen digitalen Plattformen oder Internetökosystemen zu begrenzen".
Die Entscheidung, welche Anbieter als systemrelevant gelten, soll dabei die EU-Kommission auf Basis des neu zu schaffenden Ex-Ante-Mechanismus treffen. Infrage dürften dabei vor allem US-Konzerne wie Facebook, Google, Amazon oder Apple kommen. Kleinere Anbieter, die nicht systemrelevant sind, müssten hingegen ihre Produkte nicht interoperabel gestalten.
Providerprivileg beibehalten
Eine wichtige Frage in der Reform der E-Commerce-Richtlinie spielen die sogenannte Providerhaftung und die Löschung illegaler Inhalte. Ebenso wie die EU-Kommission will auch der Binnenmarktausschuss das Providerprivileg beibehalten, wie es derzeit in der E-Commerce-Richtlinie formuliert ist. Allerdings solle festgehalten werden, dass die Provider eine aktive Rolle übernehmen, wenn sie selbst Inhalte erstellen oder "in einem gewissen Maße zur Illegalität von Inhalten beitragen". Provider sollen zudem nicht dafür haftbar gemacht werden können, wenn sie Inhalte gelöscht haben, die sich vor Gericht später als legal herausstellen.
Konkrete Vorschläge macht der Ausschuss für die Löschung illegaler Inhalte mit Hilfe eines Notice-and-Action-Mechanismus. Dieser solle beispielsweise zwischen unterschiedlichen Arten von Providern, Bereichen, illegalen Inhalten und der Schwere der Verstöße unterscheiden. Dabei sollen die einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin selbst über die Illegalität von Inhalten entscheiden dürfen. Es gebe "keine Einheitslösung für alle Arten illegaler und schädlicher Inhalte und Fälle von Fehlinformationen im Internet ". Der Ausschuss hält zudem fest, dass die Blockade oder Löschung einzelner illegaler Inhalte nicht zu einer vollständigen Blockade einer Plattform oder eines Dienstes führen darf, der ansonsten legal ist.
Nicht jeder schädliche Inhalt ist illegal
Wichtig ist den Abgeordneten die Unterscheidung zwischen illegalen und schädlichen Inhalten wie Hassrede oder Falschinformationen. Diese seien nicht immer illegal und umfassten zahlreiche Aspekte, Herangehensweisen und Regelungen.
Weitere Aspekte des Vorschlags sind der Umgang mit Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) und der zielgerichteten Werbung. Hierbei geht es vor allem darum, die EU-Bürger vor den Nachteilen durch rein KI-basierte Entscheidungen zu schützen. Ein Verbot automatisierter Gesichtserkennung wird jedoch nicht gefordert.
Keine großen Differenzen
Zwar liegt die Gesetzgebungsinitiative auf EU-Ebene bei der Kommission, doch hat das Parlament wie im vorliegenden Fall die Möglichkeit zu einer gesetzlichen Initiative. Das Plenum muss dem Ausschussbericht jedoch noch zustimmen. Das könnte Ende Oktober erfolgen. Die Vorschläge des Ausschusses scheinen in diesem Fall durchaus mit den bisherigen Äußerungen der Kommission kompatibel zu sein.
So bestätigte EU-Digitalkommissar Thierry Breton vor kurzem, wonach das sogenannte Providerprivileg aus der E-Commerce-Richtlinie beibehalten werden soll. Allerdings soll es neue Verpflichtungen geben, bestimmte illegale Inhalte schneller zu entfernen, sagte Breton. Dabei will er die neuen Vorgaben für IT-Konzerne in der EU mit scharfen Sanktionen durchsetzen. Wenn ein Unternehmen die Auflagen trotz entsprechender Aufforderungen nicht umsetze, könne dieses am Ende zerschlagen werden.
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also wenn Rock'n'Roll nichts für dich ist und du Gesellschaft brauchst, dann kannst du...
Vorab für eine Löschung bin ich auch nicht! Eher für eine Bewertung oder so etwas, das...
Am besten man kassiert gleich den ganzen Mist. Eigentlich geht es nur um Geld , legal die...