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Digitale Brieftasche: Bundesregierung bekräftigt Zeitplan für EUDI-Wallet

Trotz Berichten über große Probleme bei der Einführung der digitalen Brieftasche hält das Digitalministerium am Starttermin 2027 fest.
/ Friedhelm Greis
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Das Bundesdigitalministerium steht bei der Einführung der EUDI-Wallet unter Erfolgszwang. (Bild: Friedhelm Greis/Golem)
Das Bundesdigitalministerium steht bei der Einführung der EUDI-Wallet unter Erfolgszwang. Bild: Friedhelm Greis/Golem
Inhalt
  1. Digitale Brieftasche: Bundesregierung bekräftigt Zeitplan für EUDI-Wallet
  2. Passfotos werden integriert

Kommt sie pünktlich, oder kommt sie nicht? Zwar räumt das Bundesdigitalministerium inzwischen ein, dass die digitale Brieftasche für Bundesbürger nur in abgespeckter Form an den Start gehen soll. Doch am geplanten Termin wird bislang nicht gerüttelt. "Die Bundesregierung hält unverändert an dem 2. Januar 2027 als Zieltermin zur Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet für Bürgerinnen und Bürger fest", heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen.

Hintergrund dieser Nachfrage war ein Bericht des Tagesspiegel über Verzögerungen und Chaos bei der Umsetzung des Projekts. Demnach bestünden unter anderem "Unsicherheiten hinsichtlich der rechtzeitigen Bereitstellung zentraler Funktionen, der verwendeten technischen Standards sowie möglicher Interessenkonflikte bei der Projektsteuerung und Auftragsvergabe", heißt es in der Anfrage der Grünen.

Prestigeprojekt von Wildberger

Die Einführung der EUDI-Wallet ist das Prestigeprojekt von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Sollte die Regierung beispielsweise die EUDI-Wallet nicht zum Jahreswechsel liefern oder es gravierende Probleme mit der App geben, würde der Misserfolg zu Recht mit seiner Person in Verbindung gebracht werden.

In seiner 38-seitigen Antwort(öffnet im neuen Fenster) (PDF) bestätigte das Ministerium, dass zunächst nur wenige Funktionen verfügbar seien. Dazu zähle der digitale Ausweis (Person Identification Data/PID(öffnet im neuen Fenster)) auf Basis von Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel sowie die Nutzung digitaler Nachweise (Electronic Attestations of Attributes/EAAs(öffnet im neuen Fenster)), darunter beispielsweise der digitale Führerschein. Darüber hinaus werde mit dem sogenannten EUDI Hub "das Portal zur Verfügung stehen, mit dem Akzeptanzstellen (Relying Parties) und Nachweisaussteller (EAA-Issuer) verwaltet und die Informationen über diese veröffentlicht werden".

Kein Zero-Knowlegde-Proof

Ein sogenannter Zero-Knowledge-Proof, mit dem beispielsweise eine Altersverifikation ohne Übermittlung persönlicher Daten vorgenommen werden kann, steht zum Start jedoch nicht bereit. Dazu seien noch Abstimmungen auf EU-Ebene erforderlich. Der Regierung zufolge fehlen noch die Spezifikationen für die Pseudonymfunktion und der Wallet-zu-Wallet-Kommunikation. "Erst mit Vorliegen dieser Spezifikationen ist eine nationale Umsetzung einer vollständig eIDAS-konformen EUDI-Wallet möglich", heißt es zur Begründung.

Ebenfalls soll es zum Starttermin möglich sein, per Smartphone seine Gesundheits-ID(öffnet im neuen Fenster) anzulegen. Erst ab Dezember 2028 wird die EUDI-Wallet eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte, wie es auch der Entwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen(öffnet im neuen Fenster) (PDF) in Paragraf 219a vorsieht. Dieser Entwurf wurde am 15. Juli 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet und muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Die Bundesregierung bestätigte zudem die Integration von Passfotos in die Wallet.


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