Digitale Bezahlabos: Eingeschränktes Geoblocking-Verbot in der EU

Mit dem 1. April 2018 bekommen EU-Bürger mehr digitale Rechte. Beim Grenzübertritt darf ein Inhalte-Anbieter dem Nutzer nicht mehr den Zugang zu seinen Aboinhalten verweigern. Es ist ein Schritt zu einem Connected Digital Single Market, den die EU anstrebt. Perfekt ist dieser aber nicht.

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Streaming von Serien wird innerhalb der EU unproblematischer.
Streaming von Serien wird innerhalb der EU unproblematischer. (Bild: Getty Images North America/Araya Diaz)

Wer in seinem Heimatland Geld für digitale Inhalte bezahlt, der bekommt mehr Rechte. Die EU zwingt Unternehmen mit einer Regulierung dazu, den Kunden mehr Freiheiten beim Reisen zu geben. Beim Überschreiten der Grenze von einem EU-Land in das andere hat der Kunde mit dem Inkrafttreten einer neuen Regulierung am 1. April 2018 das Recht, die Dienste weiter nutzen zu dürfen, für die er in seinem Heimatland zahlt. Das gilt nicht nur für TV-Sendungen und Filme, wie die EU betont, sondern auch für EBooks und Musik, die per Abonnement bezahlt werden. Kostenlose Inhalte fallen nicht darunter. Es kann also durchaus passieren, dass ein Youtube-Video aus dem Heimatland beim Urlaub in einem anderen EU-Land blockiert wird. Auch beim klassischen Fernsehen und Mediatheken gibt es weiter Einschränkungen. Vor allem Privatsender wehren sich und bestehen auf einer klaren Grenzziehung innerhalb der EU.

Die neue Vorschrift gehört zur Initiative der EU, einen "Connected Digital Single Market" zu schaffen. Dies war lange geplant. Gestartet wurde das Projekt Ende 2015. Die Vorteile genießen natürlich nur EU-Bürger und EU-Ausländer innerhalb der EU. Wer etwa als Luxemburger in die Schweiz reist, der muss ab der Grenze möglicherweise auf seine Inhalte verzichten. Sein Recht der Nutzung besteht nicht für das EU-Ausland. Das gilt auch für Reisen auf andere Kontinente. Es bleibt abzuwarten, ob das in der Praxis so gehandhabt wird. Bei der Regulierung des Roamings für Mobilfunk wird beispielsweise oft die Schweiz wie die EU behandelt. Es gibt aber auch Ausnahmen, die die Schweiz wie die USA behandeln, wie etwa Vodafone Deutschland.

Die Regelung deckt zudem nur temporäre Reisen ab. Darunter fällt der Urlaub oder eine Geschäftsreise. Die genaue Dauer wird allerdings nicht ausgeführt und auch hier bleibt abzuwarten, ob sich Inhalteanbieter tatsächlich die Mühe machen, längere Auslandsaufenthalte anders zu behandeln.

Das Heimatland ist wichtig

Eine weitere Einschränkung ist das Heimatland. Die Regelung deckt etwa kein Abonnement ab, das von einer Person mit Heimatland Portugal auf Malta bezahlt wird. Inhalteanbieter haben die Möglichkeit, das Heimatland des Nutzers abzufragen. Das muss allerdings nicht sein, wenn der Rechteinhaber dem Inhalteanbieter die Möglichkeit gibt, auf die Verifikation des Heimatortes zu verzichten.

Es gibt aber auch Vereinfachungen. So gilt die Reisefreiheit auch für bereits abgeschlossene Abonnements. Eine Aufteilung in Alt- und Neu-Abonnements bei denen nur eine Gruppe die Dienste weiter nutzen darf, existiert nicht. Die EU geht ferner davon aus, dass sich die Nutzung legaler Angebote verstärkt durchsetzt.

In der EU betrifft das eine enorme Anzahl von Haushalten. Die Zahlen sind zwar aus dem Jahr 2016, aber der EU zufolge hatten damals bereits 11 Prozent aller EU-Haushalte ein Video-Abo. Gut die Hälfte davon hat Netflix im Abonnement. Bis zum Jahr 2020 soll sich die Anzahl der Haushalte mit einem Video-Abo noch einmal verdoppeln, so die Prognose.

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IT-Nerd-86 01. Apr 2018

Ja is echt so XD

IT-Nerd-86 01. Apr 2018

Auch das ist pure Geldgier xD Es könnte ja ein bisschen weniger geben. Und trotzdem es...

mxcd 01. Apr 2018

Völlig richtig. Wenn wir Europäische Integration fördern wollen, brauchen wir eine...

bombinho 31. Mär 2018

Soweit, so klar. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass Bayern auf Augenhoehe mit...



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