Der Entwurf ist wohl unrettbar
Der vorgelegte Entwurf einer "Digitalcharta" ist aus mehreren Gründen problematisch, so problematisch, dass er wahrscheinlich auch nicht zu retten ist.
Der Textvorschlag hat massive handwerkliche Schwächen, die weit über kleine juristische Details hinausgehen: Er definiert Grundrechte so fundamental um, dass eine legale Interaktion von Menschen im Digitalen wie auch im Analogen kaum noch möglich sein würde.
Die Artikel wirken teils, als wären sie aus übriggebliebenen Textbausteinen anderer Gesetzentwürfe oder Feuilletontexte zusammengesteckt. Man findet Teile der EU-Datenschutz-Grundverordnung und irgendwas mit Netzneutralität und Algorithmen, ohne dass klar ist, warum genau diese Begriffe für die hier zu definierenden Grundrechte relevant sein sollen. So entstehen aus dem bunten Strauß an Forderungen und populären Memes innerhalb der deutschen Netzbewegung sehr hässliche Wechselwirkungen, die nicht nur Einzelpersonen oder kleinen Unternehmen das Anbieten von IT-Diensten kaum mehr möglich machen, sondern auch bestehende Grundrechte beschädigen oder ganz in Zweifel ziehen würden.
Die Diskussion muss geöffnet werden
Das Ganze ist aufgrund der Machtposition des Kampagnennetzwerks durchaus gefährlich: Mit den Namen diverser Internetexperten geschmückt wird so ein scheinbar harmloser Diskussionsvorschlag in der öffentlichen Wahrnehmung sehr schnell normatives Dokument, dessen Diskussion sich auf ein paar Formulierungsänderungen beschränkt. Das Kampagnennetzwerk ist sich dessen nur zu bewusst, wie das massive durch Anzeigen in vielen Leitmedien begleitete Auftreten zeigt.
Die bestehenden Grundrechte weiterzudenken, insbesondere mit Blick auf die Zukunft der Automatisierung und ihrer Auswirkungen auf Arbeit, Gelderwerb und die Ausübung politischer und ökonomischer Macht, ist zwingend notwendig. Die erforderliche Debatte darf aber nicht einem elitären Elfenbeinturm und seinen Bewohnern überlassen bleiben, sondern muss auf breiter Basis geführt werden. Und das geht nicht über ein halbgares Kommentarsystem auf irgendeinem Blog. Und das geht auch nicht in wenigen Tagen.
Der Entwurf könnte wichtige Debatten beschädigen
Meine größte Befürchtung ist gar nicht, dass die schlecht ausgearbeiteten Vorschläge wirklich ihren Einzug in Gesetze oder gar eine Grundrechtscharta finden - dazu gibt es dann doch zu viele Kontrollinstanzen und Hürden. Viel gefährlicher ist jedoch, dass bestimmte wichtige Debatten durch diesen Entwurf verbrannt und beschädigt werden: Hate Speech online und offline zu bekämpfen, wird sicherlich nicht einfacher, nachdem diese eigentlich durch Vertragsrecht und Bürgerliches Gesetzbuch gut adressierbaren Probleme mit der Verpflichtung des Staates, Meinungsfreiheit zu gewähren, durch den Mixer gedreht wurden.
Und das ist das eigentlich Tragische des Entwurfes. Dass er viele der Probleme, die er ganz offensichtlich lösen will, deutlich verschlimmert. Vielleicht hätte man - statt im kleinen Kreis etwas auszuhecken - einfach die breite Gesellschaft, von Rechtsexpertinnen bis zu Bauarbeitern integrieren sollen. Ich habe gehört, dass für sowas dieses digitale Internet ganz nützlich sein kann.
Weitere Betrachtungen zur Digitalcharta:
Nico Haerting mit zwei Beiträgen
Bernhard Kern mit einer detaillierten juristischen Analyse
Julia Reda analysiert die urheberrechtsrelevanten Teile
tante mit einem Kommentar aller vorliegenden Artikel
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