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Digitalausschuss: Recht auf schnelles Internet jetzt mit 15 MBit/s im Download

Die Mindestanforderungen beim Recht auf Internet -Versorgung werden erhöht. Verbraucherschützer halten das für längst überfällig, Netzbetreiber sind skeptisch.
/ Achim Sawall
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An einem Netzverteiler werden Mikrorohre bearbeitet. Von dort gehen die Glasfaserkabel in die Gebäude. (Bild: Deutsche Telekom)
An einem Netzverteiler werden Mikrorohre bearbeitet. Von dort gehen die Glasfaserkabel in die Gebäude. Bild: Deutsche Telekom

Der Digitalausschuss des Bundestags hat am 3. Juli 2024 dem Vorschlag der Bundesnetzagentur zugestimmt , die Mindestanforderungen beim Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zu erhöhen. Seit dem Jahr 2022 gibt es in Deutschland ein Recht auf schnelles Internet. Demnach muss bislang überall Festnetzinternet mit einer Download-Rate von mindestens 10 MBit/s verfügbar sein. Nun soll die Datenrate auf 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload steigen.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands ( Vzbv), sagte(öffnet im neuen Fenster) : "Es war höchste Zeit, dass sich beim Recht auf Versorgung mit Internet endlich etwas bewegt. Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig."

Weiter müsse der Prüfprozess der vorhandenen Bandbreite entschlackt werden, forderte die Verbraucherschützerin. "Bei Ansprüchen müssen Verbraucher einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt hat und es passiert trotzdem nichts."

Es sei auch lebensfern, dass die Mindestbandbreite bisher nur draußen an der Hauswand vorhanden sein muss und nicht in den Innenräumen, wo das Internet genutzt wird. Hier müsse die Bundesregierung dringend nachbessern, betonte Pop.

Breko: Letztes Mittel für Haushalte

Die Netzbetreiber sehen die Erhöhung eher negativ: Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko) sagte(öffnet im neuen Fenster) , die Erhöhung der Mindestbandbreiten sei "fragwürdig. Denn die Gutachten, auf deren Grundlage die Bundesnetzagentur diese Erhöhung empfiehlt, hätten auch eine Beibehaltung der bisherigen Mindestanforderungen zugelassen" .

Wer beim Recht auf Internet-Grundversorgung 30 MBit/s oder mehr fordere, verkenne dessen Zweck als letztes Mittel für Haushalte, die weder eigenwirtschaftlich noch gefördert mit Glasfaser versorgt werden könnten.

Durch eine Anhebung der Mindestbandbreiten stiege voraussichtlich die Zahl der als unterversorgt geltenden Haushalte. Umso wichtiger würde es, in erster Linie mobilfunk- und satellitengestützte Lösungen zu nutzen, um diese schnell und effizient anzubinden.

Die Bundesregierung solle die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau verbessern und die Gigabitförderung des Bundes noch gezielter in wirklich bedürftige Gebiete lenken.


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