Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Digital Services Act: Amazon will keine "sehr große Online-Plattform" sein

Unter dem Digital Services Act soll Amazon als Very Large Online-Plattform reguliert werden, aber der Konzern wehrt sich.
/ Daniel Ziegener
14 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Amazon macht sich kleiner, als es ist. (Bild: Daniel Eledut)
Amazon macht sich kleiner, als es ist. Bild: Daniel Eledut / Unsplash

Der größte Onlinehändler der Welt möchte nicht als sehr große Online-Plattform gelten. Amazon hat Klage gegen die EU(öffnet im neuen Fenster) eingereicht, weil das Unternehmen unter dem Digital Services Act als Very Large Online-Plattform (VLOP) eingestuft wurde.

"Wir stimmen mit dem Ziel der Europäischen Kommission überein und setzen uns für den Schutz der Kunden vor illegalen Produkten und Inhalten ein" , so Amazon in einer Erklärung am Dienstag, "aber Amazon entspricht nicht der Beschreibung einer sehr großen Online-Plattform (VLOP) im Sinne des DSA und sollte daher nicht als solche bezeichnet werden" .

Im Jahr 2021 verbuchte Amazon EU Sàrl einen Umsatz in Höhe von 51 Milliarden Euro .

Mit den Regeln des Digital Services Act (g+) soll unter anderem der Austausch illegaler Waren, Dienstleistungen und Inhalte eingeschränkt werden. Das Gesetz trat am 16. November 2022 in Kraft und wird am 17. Februar 2024 wirksam.

Amazon fühle sich(öffnet im neuen Fenster) "unfairerweise herausgegriffen" , heißt es. Das Unternehmen sei "in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler" . Es wolle nicht "gezwungen werden, lästige administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die den Verbrauchern in der EU nicht zugutekommen" .

Ganz allein ist Amazon nicht, denn auch der Onlinehändler Zalando wurde von der EU als VLOP eingestuft und wehrt sich gerichtlich dagegen(öffnet im neuen Fenster) . Die Europäische Kommission habe bei der Einordnung Zalandos Nutzerzahlen falsch interpretiert, hieß es von einem Unternehmenssprecher.

Um unter die Definition einer Very Large Online-Platform(öffnet im neuen Fenster) zu fallen unter dem DSA solche mit mehr als 45 Millionen Nutzern im Monat. Dazu zählt die EU insgesamt 17 Unternehmen(öffnet im neuen Fenster) , darunter Aliexpress, Booking.com, Apples App Store, Linkedin, Wikipedia und Youtube. Dazu kommen Bing und Google als sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE).

Neben den VLOPs und VLOSEs gab die Europäische Kommission Anfang Juli auch die vorläufige Liste der sogenannten Gatekeeper unter dem Digital Markets Act bekannt . Auch hier fällt Amazon unter die neue Regulierung der EU.


Relevante Themen