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Diginetz: Überbauen von Glasfaser durch neues Gesetz in der Kritik

Die großen Netzbetreiber nutzen das Diginetz aus, um bei der Bundesnetzagentur Open-Access-Netz zu verhindern und eigene Glasfaser zu verlegen. Die kommunalen Unternehmen können so nicht mehr wirtschaftlich Glasfaser ausbauen.
/ Achim Sawall
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In der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten nutzen Telekom und Unitymedia das Diginetz-Gesetz gegen Open Access. (Bild: Gemeinde Linkenheim-Hochstetten)
In der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten nutzen Telekom und Unitymedia das Diginetz-Gesetz gegen Open Access. Bild: Gemeinde Linkenheim-Hochstetten

Das Diginetz-Gesetz in seiner aktuellen Fassung bedroht Unternehmen, die als erste Glasfaser ausbauen. Das haben die Verbands-Geschäftsführer Wolfgang Heer (BUGLAS - Bundesverband Glasfaseranschluss) und Jürgen Grützner (VATM - Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) kritisiert(öffnet im neuen Fenster) . Die Bundesnetzagentur versteht das Diginetz-Gesetz so, dass mehrere Leerrohr- und Glasfaserkabel nebeneinander im Sinne des Gesetzgebers sind. Darum werden kommunale Unternehmen, die Open-Access-Netzwerke ausbauen, gezwungen, Konzernen wie der Deutschen Telekom und Unitymedia das Überbauen zu ermöglichen.

Statt Glasfaser doppelt und dreifach zu verlegen, müsse diese optimal ausgelastet werden. Wenn ein Unternehmen einen fairen Open Access anbietet, könne es keinen Grund geben, das Netz per Gesetz zu überbauen. Der Netzausbau würde sonst für den ersten unwirtschaftlich, erklärten die Verbandschefs. Bislang ist das Diginetz-Gesetz so gestaltet, dass es der Bundesnetzagentur so gut wie keinen Spielraum bietet, einen ökonomisch nachteiligen Überbau im Zuge von Mitverlegung zu unterbinden.

Rosinenpicken der Konzerne

Der wirtschaftliche Anreiz für die Konzerne sei hoch, wenn die Gräben offen sind und die Tiefbaukosten geteilt würden. Volkswirtschaftlich wäre es jedoch klüger, auf mehrere Leitungen zu verzichten und eine Glasfaserleitung gemeinsam zu nutzen.

BUGLAS und VATM fordern, das Diginetz-Gesetz anzupassen und die Spruchpraxis der bei der Bundesnetzagentur zuständigen Beschlusskammer 11 zu ändern. Die Verfahren sollten nicht nur hinsichtlich Kostenteilung entschieden werden, sondern es sollten auch die Auswirkungen gemeinsamer Nutzung auf die Geschäftsmodelle berücksichtigt werden.


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