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DigiNetz-Gesetz: Trittbrettfahrer beim Glasfaserausbau sollen gestoppt werden

Beim Bundesverkehrsministerium wird ein Gesetz zum Überbauen von Glasfaser mit Glasfaser geändert. Es war dazu gedacht, ein sinnvolles Mitverlegen von Glasfaser beim Tiefbau für Strom-, Wasser- oder Gasleitungen zu ermöglichen, werde aber missbraucht.
/ Achim Sawall
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Netzausbau (Bild: VKU)
Netzausbau Bild: VKU

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Novelle des Diginetz-Gesetzes, um Überbau- und Doppelausbau von Glasfaserleitungen künftig zu verhindern. Das gab der Bundesverband Breitbandkommunikation Breko bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Das Ende 2016 in Kraft getretene Gesetz erlaube es, kommunale Unternehmen, die Open-Access-Netzwerke ausbauen, zu zwingen, Konzernen wie der Deutschen Telekom und Unitymedia das Überbauen zu ermöglichen.

"Uns sind inzwischen rund zwei Dutzend kritischer Fälle bekannt" , sagte der Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), Jürgen Grützner, dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) . Erreichen wollte der Gesetzgeber mit Paragraf 77i ursprünglich das sinnvolle Mitverlegen von Glasfaser beim Tiefbau für Strom-, Wasser- oder Gasleitungen.

In dem neuen Gesetzentwurf und der Begründung heißt es: "Inzwischen wird aber vielfach ein Anspruch auf Mitverlegung von Breitbandinfrastrukturen geltend gemacht, wenn die Ausgangs-Tiefbauarbeiten ihrerseits dazu dienen, Telekommunikationsinfrastrukturen auszurollen. Somit kann die Situation entstehen, dass ein Telekommunikationsnetzbetreiber gezwungen ist, dem eigenen Wettbewerber die kostengünstige Mitverlegung im gleichen Graben zu gestatten. Ein solcher Überbau kann dazu führen, dass sich das Geschäftsmodell des Erstverlegenden nicht mehr rechnet. ( ... ) Das Ergebnis ist ein Hemmnis für den weiteren investitionsintensiven Glasfaserausbau insgesamt, gerade auch im Bereich der Förderprojekte."

Unzumutbarkeitsregelung in das Gesetz – Unitymedia bringt Gegenargumente

Das Bundesverkehrsministerium will eine Unzumutbarkeitsregelung in das Gesetz schreiben, um einen Überbauschutz zu schaffen. Der Gesetzgeber soll aber laut Breko auch klären, dass Unternehmen mit einer direkten oder indirekten kommunalen Beteiligung wie Stadtwerke nicht automatisch "geförderten Ausbau" betreiben. Der Gesetzgeber müsse klar definieren, was unter "öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten" zu verstehen sei. Öffentlich finanzierte Bauarbeiten liegen nach Auffassung des Breko ausschließlich dann vor, wenn diese unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Unitymedia hält dagegen , dass kommunale Zweckverbände nicht allein und ohne Wettbewerb Gebiete mit Glasfaser erschließen sollten. Eine Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur wäre nicht wirtschaftlich.


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