Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Diensteanbieterverpflichtung: Beirat der Bundesnetzagentur will 5G-Netze zwangsöffnen

MVNOs sollen Zugriff auf die 5G -Netze bekommen, verlangt der Beirat mit Regierungsmehrheit. Vodafone spricht von 5G-Abgabezwang zu festgeschriebenen Ramschpreisen.
/ Achim Sawall
16 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Freenet hätte den grössten Nutzen von der Diensteanbieterverpflichtung. (Bild: Freenet)
Freenet hätte den grössten Nutzen von der Diensteanbieterverpflichtung. Bild: Freenet

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat sich wie erwartet dafür eingesetzt, dass Mobilfunkbetreiber sich für Discounter verpflichtend öffnen müssen. Das gab der Beirat am 19. Juni 2023 bekannt (PDF)(öffnet im neuen Fenster) .

"Ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang von Diensteanbietern und Mobile Virtual Network Operators (MVNOs) im Vorleistungsmarkt muss gesichert sein. Der Beirat bittet daher die Bundesnetzagentur bis zur nächsten Sitzung um eine umfassende Information der aktuellen Marktsituation" , erklärte das Gremium mit Blick auf eine Diensteanbieterverpflichtung.

Die Regulierungsbehörde muss in den nächsten Monaten über die Bedingungen für eine Neuvergabe von Mobilfunkfrequenzen entscheiden, für die Nutzungslizenzen Ende 2025 auslaufen. Eine Rolle spielt der Beirat, der mit 16 Mitgliedern des Bundestags und 16 Vertreterinnen und Vertretern des Bundesrats besetzt ist. Der Antrag stammt von den Beitragsmitgliedern, die zu den Ampelfraktionen im Bundestag gehören. Vertreter von SPD, Grünen und FDP haben im Beirat eine rechnerische Mehrheit.

Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Wir wollen, dass den Wettbewerbern ohne eigenes Mobilfunknetz, also Glasfasernetzbetreibern und Diensteanbietern, genau die Konditionen gewährt werden, die die eigenen Vertriebsabteilungen der Mobilfunknetzbetreiber haben."

Knapp erklärte am 19. Juni 2023(öffnet im neuen Fenster) , der Beschluss des Beirats mache deutlich, dass auch die "Politik das 'Verhandlungsgebot', das den etablierten Mobilfunknetzbetreibern bei der letzten Frequenzvergabe 2019 auferlegt wurde, als nicht ausreichend ansieht." Man erwarte von der Bundesnetzagentur, dass sie bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für die nächste Frequenzzuteilung "das klare Votum des Beirats ernst nimmt" .

Netzbetreiber gegen 5G-Abgabezwang zu Ramschpreisen

Widerspruch kam zuvor von den Netzbetreibern: "Der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt funktioniert. Diensteanbieter können 5G zu fairen Preisen nutzen und tun dies teilweise auch schon. Die Forderung nach einem 5G-Abgabezwang zu festgeschriebenen Ramschpreisen würde den Netzausbau in Deutschland ausbremsen" , teilte Vodafone der Funke-Mediengruppe auf Anfrage mit.

Ähnlich argumentiert die Telekom: "Deutschland verfügt über einen ausgeprägten Mobilfunkmarkt an Drittanbietern, auch auf dem Netz der Telekom."

Ein Telefónica-O2-Sprecher betonte: "Die Tatsache, dass Diensteanbieter zwischen verschiedenen Netzbetreibern als Vorleistungsanbietern auswählen und wechseln, bestätigt diesen Wettbewerb."

Zum Ende des Jahres 2025 laufen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz aus, die gegenwärtig vor allem für LTE genutzt werden. Der Bereich bei 1.800 MHz ist nicht vollständig neu zu vergeben, weil es dort eine Umverteilung gab. In Deutschland liegt bei 800 MHz der LTE Coverage Layer mit wichtigen Flächenfrequenzen für die Versorgung auf dem Lande. 1,8 GHz dient als GSM/LTE Capacity Layer, 2,6 GHz ist ebenfalls ein Capacity Layer. Mit dem Unternehmen 1&1 gibt es einen vierten potenziellen Bieter.


Relevante Themen