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Onlinekatalog für Großmutter Bär

Es war einmal eine Schule, die wollte die Erstklässler an die Digitalisierung heranführen, indem auf der Schulwebsite von jeder Klasse und jedem Kind ein detailliertes Profil präsentiert wurde, offen zugänglich. Je Klasse waren es Klassenlehrer, der Stundenplan sowie Berichte über laufende und vergangene Projekte, je Kind Bild, Hobbys und Vorlieben – es fehlte eigentlich nur noch der Bestellknopf für die interessierte Bärin.

Ein geschätzter Kollege suchte das Gespräch mit den Verantwortlichen. Sie eröffneten das Gespräch mit: "Ich lasse meine Kompetenz von Ihnen nicht in Frage stellen." Mein Kollege sah sich genötigt, seine respekteinflößenden Referenzen auszupacken und nachdem er eine Stunde lang mit Engelsgeduld – mir wäre längst der Kragen geplatzt – dargelegt hatte, wie Pädokriminelle solche Daten zur Opferansprache missbrauchen, schien Einsicht zu dämmern und er versuchte den Wrap-Up: "Wir sind uns jetzt also einig, dass solche Daten nicht ins Internet gehören?" "Ja" , antwortete die Schulleitung und fügte hinzu: "Aber wir stellen sie ja nicht ins Internet, sondern nur auf unsere Webseite."

Nach dieser eindrücklichen Kompetenzdemonstration sprach mein Fachkollege dann zur Sicherheit ein Verbot für sein Kind aus (natürlich weiß er, dass die Nicht-Einwilligung genügt), woraufhin ihm von der Schulleitung eine rückständige, fortschritts- und digitalisierungsfeindliche Gesinnung unterstellt wurde, gefolgt von dem Vorwurf, dem Kind digitale Bildung vorzuenthalten (da mache ich mir keine Sorgen: Der Kollege ist Informatiker!).

So weit, so krass – aber steigerungsfähig ...

Denn es begab sich einige Wochen später, dass eine Bärin sich dort auf die Jagd begab. Das erste Kind, das sie ansprach, war glücklicherweise sehr aufmerksam, clever und gut vorbereitet. So schlug der Versuch fehl und seine Eltern waren informiert. Sie wiederum alarmierten die Polizei und – über Telefonketten – die anderen Eltern. Die Ankunft der ersten alarmierten Eltern wiederum brachte die Bärin dazu, den zweiten Versuch abzubrechen und die Flucht zu ergreifen – wodurch wohl Schlimmeres verhindert wurde.

So weit, so krass – aber steigerungsfähig ...

Die Reaktion der Schule: Sie rügte die alarmierenden Eltern, weil sie andere Eltern unnötig in Panik versetzt hätten. Dem ersten Kind wurde unterstellt, es wolle sich nur wichtig machen – und übrigens habe der ganze Vorfall auch nichts mit der Schulwebsite zu tun (doppelt interessant: Erstens hatte zu diesem Zeitpunkt noch niemand davon gesprochen und zweitens: Woher eigentlich diese Erkenntnis?). Immerhin: Die Profile verschwanden dann sehr zeitnah – obwohl sie doch gar nichts mit dem Vorfall zu tun hatten.

Die Polizei dagegen stufte die Aussage des ersten Kindes als absolut glaubwürdig ein, weil es spezifische Details des Tätervorgehens berichtete, die sich Kinder nicht ausdenken können. (Und nein – im Gegensatz zu den sieben Geißlein plappere ich Sicherheitsrelevantes nicht aus.)

Leider kein Märchen, sondern eine reale Anekdote der Kategorie "Et jit nix wat et nit jit" (frei in das Hochdeutsche übersetzt: "So einen Irrsinn kann man sich gar nicht ausdenken ..." – kopfschüttelnd im Tonfall der Verzweiflung und Resignation gesprochen).

Schauen wir uns die beiden Anekdoten nun im Lichte der DSGVO an.


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