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Diablo 3: Verbraucherschützer gegen Blizzard erfolgreich

Die Hinweise auf der Packung auf eine für Diablo 3 erforderliche Internetverbindung sind künftig größer – damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Blizzard durchgesetzt. Bei der ebenfalls bemängelten Serverstabilität sieht er von einer gerichtlichen Klärung ab.
/ Peter Steinlechner
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Diablo 3 (Artwork) (Bild: Blizzard)
Diablo 3 (Artwork) Bild: Blizzard

Blizzard(öffnet im neuen Fenster) verpflichtet sich, auf seinen Verpackungen künftig deutlich darauf hinzuweisen, wenn zum Spielen eine Internetverbindung und eine Registrierung bei Battle.net nötig sind. Das hat die US-Firma dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 24. September 2012 im Rahmen einer Unterlassungserklärung zugesagt. Die Verbraucherschützer hatten Blizzard wegen Diablo 3 abgemahnt, die neue Regelung gilt aber für alle entsprechenden Spiele – ab dem 1. April 2013 müssen die Verpackungen mit den Hinweisen versehen sein.

Diablo 3 – Test
Diablo 3 – Test (03:54)

In Bezug auf die im Rahmen des Unterlassungsverfahrens bemängelten Serverausfälle hat der vzbv das Verfahren eingestellt. Viele Spieler hätten berichtet, dass die Server mittlerweile stabil laufen, so dass von einer gerichtlichen Klärung abgesehen werden konnte – so die Verbraucherschützer.

Sie sehen es aber weiterhin als Problem, dass Spieler verpflichtet sind, ihre Spiele fest an ein Nutzerkonto beim Battle.net zu koppeln. Ein Weiterverkauf ist damit nicht möglich. Die Verbraucherschützer hatten deshalb Mitte September 2012 Valve Software wegen seiner Geschäftspraktiken bei Steam abgemahnt. Die Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung lief ursprünglich bis zum 26. September 2012, wurde aber kurzfristig bis zum 10. Oktober verlängert – was ein Zeichen sein dürfte, dass hinter den Kulissen verhandelt wird.


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